Stadt Lohne stärkt ärztliche Versorgung von Familien
Bürgermeisterin Dr. Henrike Voet (links) und Kämmerer Hermann Theder (rechts) überbrachten die Förderurkunde an Dr. Anne Klintworth (Mitte).
Ausgebaute medizinische Versorgung für Familien in Lohne: Die Stadt Lohne unterstützt die Gründung der Familienpraxis im Facharztzentrum und fördert den Start von Dr. Anne Klintworth über das städtische Förderprogramm zur Ansiedlung medizinischer Berufe mit 10.000 Euro. Die Praxis hat im Juni des vergangenen Jahres eröffnet.
Dr. Anne Klintworth ist sowohl Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin als auch Hausärztin. Damit kann sie Patientinnen und Patienten vom Säuglingsalter bis ins hohe Alter behandeln und bietet eine medizinische Versorgung für die ganze Familie an.
„Ich bin sehr dankbar für die Unterstützung durch die Stadt Lohne. Die Förderung hat mir den Start hier deutlich erleichtert“, sagt Dr. Anne Klintworth. Zuvor hat sie ärztlich in Visbek praktiziert und ist seit Sommer letzten Jahres in Lohne tätig. „Ich freue mich sehr über die Patientinnen und Patienten hier in Lohne und darauf, Familien über viele Jahre begleiten zu können“, so Klintworth.
Zum Praxisteam gehört auch eine Mitarbeiterin mit der Zusatzqualifikation als Hausbesuchskraft. Dadurch sind bei Bedarf Hausbesuche möglich – insbesondere für ältere Menschen oder Patientinnen und Patienten mit eingeschränkter Mobilität.
Bürgermeisterin Dr. Henrike Voet begrüßt das neue Angebot ausdrücklich: „Gerade eine Ärztin für Kinder ist in Lohne besonders wichtig, weil wir eine junge Stadt mit vielen Kindern sind. Die Praxisvon Frau Dr. Klintworth schafft mit dem Ansatz, eine Anlaufstelle für die ganze Familie zu sein, ein tolles neues Angebot in Lohne“, so die Bürgermeisterin.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie zur Ansiedlung von Ärztinnen, Ärzten und weiteren medizinischen Berufen, die die Stadt Lohne 2023 beschlossen hat. Ziel des Programms ist es, die medizinische und gesundheitliche Versorgung im Stadtgebiet zu sichern und weiter auszubauen. Gefördert werden unter anderem die Neuansiedlung, die Übernahme bestehender Angebote sowie die Einrichtung von Zweigpraxen. Die maximale Förderhöhe beträgt für Ärztinnen und Ärzte bis zu 10.000 Euro, für andere medizinische Berufe bis zu 5.000 Euro pro Antrag.

