40. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80, Teilfläche 40.4/II und Bebauungsplan Nr. 150A für den Bereich „Südlich An den Schanzen“ der Stadt Lohne

Veröffentlicht am: 06.02.2025
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beitritt zur Maßgabe des Landkreises Vechta im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung

Der Rat der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung am 13.03.2024 beschlossen, der Maßgabe des Landkreises Vechta zur Genehmigung der 40. Änderung des Flächennutzungsplans ’80, Teil-bereich 40.4./II beizutreten. Der Beschluss wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Rat der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 den Bebauungsplan Nr. 150A für den Bereich „Südlich An den Schanzen“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung sowie der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich:

B150A Skizze neu

Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 gem. § 6 Abs. 5 BauGB wirksam und der Bebauungsplan tritt gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Die Bauleitpläne, die dazugehörigen Begründungen, die zusammenfassenden Erklärungen können ab sofort im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 312, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung oder jederzeit im Internet unter der folgenden Adresse: https://www.lohne.de/Bauen-und-Wohnen/Bebauungsplaene.htm eingesehen werden. Auf Verlangen wird Auskunft gegeben.

Hinweis:

Gem. § 215 BauGB werden unbeachtlich

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitpläne schriftlich gegenüber der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Dr. Voet

 

Ansprechpartner

Sarah Tombrägel
Sarah Tombrägel
Tel.: 04442 886-6104
Fax: 04442 886-8560
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 310
Funktion:
  • Stellvertretende Abteilungsleiterin