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Rat beschließt Fortsetzung der Förderung für nachhaltiges Bauen

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Veröffentlicht am: 31.03.2025
Fünf Maßnahmen förderfähig, Anträge online möglich

GründachBegrünte Dächer werden von der Stadt Lohne gefördert.Foto: Adobe Stock

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Der Rat der Stadt Lohne hat in seiner jüngsten Sitzung die Fortsetzung des Förderprogramms „Nachhaltiges Bauen“ beschlossen. Gefördert werden die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie der Einbau von Anlagen zur Nutzung, Versickerung oder Wiederverwertung von Regen- und Brauchwasser. Die aktualisierte Richtlinie gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 und läuft bis Ende 2027. Anträge können ab sofort online gestellt werden.

Die wichtigsten Neuerungen: Der Förderzeitraum wurde verlängert, die Antragsstellung erfolgt nun ausschließlich digital, und die Anforderungen an einzelne Bausteine wurden konkretisiert. Das Programm ist Teil des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Lohne und richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn- oder Gewerbeimmobilien.

Die Stadt Lohne unterstützt gezielt fünf Maßnahmen mit jeweils bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten – je nach Maßnahme bis zu 10.000 Euro. Wichtig: Die Förderung ist nur möglich, wenn mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und der Antrag vollständig eingereicht ist.

Die fünf Förderbausteine im Überblick

Gründächer

Gefördert wird die Begrünung von Flach- oder Steildächern durch fachgerechte Schichtsysteme. Die begrünte Dachfläche muss eine zusammenhängende Mindestgröße von 20 Quadratmetern aufweisen. Für Wohngebäude beträgt der maximale Zuschuss 2.500 Euro, für Gewerbegebäude bis zu 10.000 Euro.

Fassadenbegrünung

Auch die Begrünung von Gebäudefassaden wird unterstützt. Förderfähig sind fest installierte Rankhilfen sowie die zugehörigen Anpflanzungen. Die Rankhilfen müssen mindestens drei Meter hoch und insgesamt zehn Meter breit sein. Die maximale Förderhöhe liegt bei 2.500 Euro für Wohngebäude und 10.000 Euro für Gewerbegebäude.

Regenwassernutzung

Bezuschusst werden Zisternen oder Regenwassertanks mit einem Mindestvolumen von 1.000 Litern. Es müssen mindestens 100 Quadratmeter Dachfläche angeschlossen sein. Die maximale Förderung beträgt 1.500 Euro. Voraussetzung ist ein Nachweis, dass der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) das Niederschlagswasserentgelt entsprechend reduziert hat. Diese Vorgabe gilt nicht für Grundstücke im Außenbereich, in denen der OOWV nicht zuständig ist.

Versickerungsanlagen

Gefördert werden Anlagen, die das gesamte anfallende Regenwasser vollständig auf dem Grundstück versickern lassen – ohne Anschluss an die Kanalisation. Auch hier beträgt der Zuschuss bis zu 1.500 Euro. Eine Gebührenbefreiung durch den OOWV muss nachgewiesen werden, sofern das Grundstück nicht im Außenbereich liegt.

Grauwassernutzung

Bei Grauwasser handelt es sich um leicht verschmutztes Wasser, etwa aus Dusche oder Waschbecken, das sich z. B. zur Toilettenspülung weiterverwenden lässt. Förderfähig sind Anlagen mit separatem Leitungsnetz und Aufbereitungseinheit, die von einer Fachfirma installiert werden. Der Zuschuss beträgt bis zu 3.000 Euro je Gebäude oder Grundstück.

Wichtig zu beachten ist dabei: Maßnahmen, die bereits begonnen wurden, sind nicht förderfähig.

Erfolgreiche Bilanz – hohe Nachfrage

Seit Einführung des Programms im Jahr 2021 wurden mehr als 120 Anträge bewilligt. Besonders gefragt waren bisher Dachbegrünungen, Fassadenpflanzungen und Regenwassernutzungsanlagen. Insgesamt wurden rund 150.000 Euro an Fördermitteln ausgezahlt.

  • Den Förderantrag können Immobilieneigentümer hier online ausfüllen.

Ansprechpartner

Mark Escher
Tel.: 04442 886-6004
E-Mail: mark.escher@lohne.de
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 302
Funktion:
  • Sachbearbeiter
Abteilung:
  • Bauamt
  • Bauverwaltung

 
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Stadt Lohne

Vogtstraße 26
49393 Lohne
Telefon:
04442 886-0
Email:
rathaus@lohne.de

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Das Bürgerbüro und die Zentrale sind auch in den Mittagsstunden besetzt. Außerdem haben das Standesamt und das Bürgerbüro am Donnerstagnachmittag bis 18.00 Uhr geöffnet.

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