30. Änderung des FNP ´80 und Bebauungsplan Nr. 102 für den Bereich Wicheler Flur/Brägeler Pickerweg

Veröffentlicht am: 15.03.2019
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne hat dem Entwurf der o. a. Bauleitpläne sowie den Begründungen zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen.

Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

2019-03-13_F30_Skizze Internet
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.
2019-03-13_B102_Skizze Internet
Die Planunterlagen liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 25. März 2019 bis zum 03. Mai 2019 im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 314, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) öffentlich aus. Außerhalb der genannten Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 04442-886 0) eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungszeit abgegeben werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 102 „Wicheler Flur / Brägeler Pickerweg“ der Stadt Lohne, TÜV-Nord Umweltschutz, Hamburg, Stand: 19.01.2017, Textteil (28 Seiten) und 4 Anhänge (27 Blatt).
  • Fortschreibung der Schalltechnischen Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 102 „Wicheler Flur / Brägeler Pickerweg“ der Stadt Lohne, Schalltechnische Kurzstellungnahme des TÜV-Nord Umweltschutz, Hamburg, Stand: 19.01.2018, Textteil (2 Seiten) und Anlage mit 2 Lageplänen (2 Blatt DIN A3).
  • Geotechnische Erkundung des Areals Wicheler Flur in Lohne, Kraus & Partner GmbH, Geologisches Institut, Oldenburg, Stand: 13.03.2000, 20 Seiten, Bericht plus Anlagenverzeichnis mit den Anlagen 1: Übersichtsplan, 2.1: Lageplan und 2.2:Geologisches Profil sowie 3.1 bis 3.4: Analysenergebnisse). Das Schichtenverzeichnis und die Bohrprofile (Anlage 4), die Rammsondierungen (Anlage 5) sowie das Nivellement (Anlage 6) können auf Anfrage bereitgestellt werden.
  • Befund zur Baugrunduntersuchung vom 17./30.04.2015 im Bereich des Bebauungsplans Nr. 102 „Wicheler Flur / Brägeler Pickerweg“ der Stadt Lohne, Erdbaulabor Strube, Sandhatten, Stand: 19.05.2015, 29 Seiten (incl. Anlagen).
  • Ergebnisse der faunistischen Untersuchungen 2013 (Heuschrecken, Laufkäfer, Amphibien, Vögel, Fledermäuse) im Bereich des Bebauungsplans Nr. 102 „Wicheler Flur / Brägeler Pickerweg“ der Stadt Lohne, Dipl.-Biol. Volker Moritz, Oldenburg, Stand: Februar 2014, 20 Seiten (incl. Anhang mit 2 Karten).
  • Lageplan über gem. § 30 BNatSchG geschützte Biotope sowie gem. § 44 BNatSchG potenziell geschützte Lebensstätten sowie zur Ausdehnung und Art vorhandener Waldflächen, 1 Blatt, 1:2.500, Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Vechta, Stand: 04.05.2017.
  • Nachkartierung Eidechsen 2017 im Bereich des Bebauungsplans Nr. 102 der Stadt Lohne, Dipl.-Biol. Volker Moritz, Oldenburg, Stand: November 2017, 5 Seiten.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können,
  • ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können,
  • mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 102 die bisherigen Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 88 und Nr. 88 – 1. Änderung im überplanten Bereich rechtsunwirksam werden.
     

Gerdesmeyer

 

Ansprechpartner

Rebekka Graw
Rebekka Graw
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 312
Funktion:
  • Abteilungsleiterin
  • Stellvertretende Amtsleiterin