Veröffentlicht am:
15.03.2019
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.
Die Planunterlagen liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 25. März 2019 bis zum 03. Mai 2019 im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 314, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) öffentlich aus. Außerhalb der genannten Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 04442-886 0) eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungszeit abgegeben werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 102 „Wicheler Flur / Brägeler Pickerweg“ der Stadt Lohne, TÜV-Nord Umweltschutz, Hamburg, Stand: 19.01.2017, Textteil (28 Seiten) und 4 Anhänge (27 Blatt).
- Fortschreibung der Schalltechnischen Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 102 „Wicheler Flur / Brägeler Pickerweg“ der Stadt Lohne, Schalltechnische Kurzstellungnahme des TÜV-Nord Umweltschutz, Hamburg, Stand: 19.01.2018, Textteil (2 Seiten) und Anlage mit 2 Lageplänen (2 Blatt DIN A3).
- Geotechnische Erkundung des Areals Wicheler Flur in Lohne, Kraus & Partner GmbH, Geologisches Institut, Oldenburg, Stand: 13.03.2000, 20 Seiten, Bericht plus Anlagenverzeichnis mit den Anlagen 1: Übersichtsplan, 2.1: Lageplan und 2.2:Geologisches Profil sowie 3.1 bis 3.4: Analysenergebnisse). Das Schichtenverzeichnis und die Bohrprofile (Anlage 4), die Rammsondierungen (Anlage 5) sowie das Nivellement (Anlage 6) können auf Anfrage bereitgestellt werden.
- Befund zur Baugrunduntersuchung vom 17./30.04.2015 im Bereich des Bebauungsplans Nr. 102 „Wicheler Flur / Brägeler Pickerweg“ der Stadt Lohne, Erdbaulabor Strube, Sandhatten, Stand: 19.05.2015, 29 Seiten (incl. Anlagen).
- Ergebnisse der faunistischen Untersuchungen 2013 (Heuschrecken, Laufkäfer, Amphibien, Vögel, Fledermäuse) im Bereich des Bebauungsplans Nr. 102 „Wicheler Flur / Brägeler Pickerweg“ der Stadt Lohne, Dipl.-Biol. Volker Moritz, Oldenburg, Stand: Februar 2014, 20 Seiten (incl. Anhang mit 2 Karten).
- Lageplan über gem. § 30 BNatSchG geschützte Biotope sowie gem. § 44 BNatSchG potenziell geschützte Lebensstätten sowie zur Ausdehnung und Art vorhandener Waldflächen, 1 Blatt, 1:2.500, Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Vechta, Stand: 04.05.2017.
- Nachkartierung Eidechsen 2017 im Bereich des Bebauungsplans Nr. 102 der Stadt Lohne, Dipl.-Biol. Volker Moritz, Oldenburg, Stand: November 2017, 5 Seiten.
Es wird darauf hingewiesen, dass
- nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können,
- ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können,
- mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 102 die bisherigen Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 88 und Nr. 88 – 1. Änderung im überplanten Bereich rechtsunwirksam werden.
Gerdesmeyer
Ansprechpartner

Rebekka Graw
Tel.:
04442 886-6101
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Rathaus
Etage:
3. Obergeschoss
Zimmer:
312
Funktion:
- Abteilungsleiterin
- Stellvertretende Amtsleiterin
Abteilung:
Download
- 01 - B102 Plan
- 02 - B102 Begründung
- 03 - F30 Plan
- 04 - F30 Begründung
- 05 - B102 Schallgutachten
- 06 - B102 Schallgutachten Fortschreibung
- 07 - Geotechnische Erkundung Wicheler Flur 2000
- 08 - B102 Bodengutachten 2015
- 09 - B102 Faunabericht
- 10 - B102 Lageplan § 30 Biotope
- 11 - B102 Kartierung Reptilien Eidechsen 2017