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Bebauungsplan Nr. 150A für den Bereich „Südlich An den Schanzen“ der Stadt Lohne

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Veröffentlicht am: 05.01.2024
Zweite erneute öffentliche Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne hat dem Entwurf des Bebauungsplanes zuge stimmt und die zweite erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Das Verfahren wurde von einem § 13b-Verfahren in ein Vollverfahren überführt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

B150A Skizze neu

Gem. § 4 a Abs. 3 BauGB können die Planunterlagen vom 15. Januar 2024 bis zum 14. Februar 2024 im Rathaus der Stadt Lohne, Bauamt, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Außerhalb der genannten Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 04442-886 0) eingesehen werden. Im Rahmen dieser öffentlichen Unterrichtung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co KG, Gutachten zu Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen der Bauleitplanung in Lohne (B-Plan 150A), 31.08.2023
  • Planungsbüro Rötker Dipl.Ing. Badbergen, Biotoptypen und Nutzungen, Vorbereitung Bauleitplanung „Südlich An den Schanzen“ – Stadt Lohne, 12.04.2023
  • Planungsbüro Rötker Dipl.Ing. Badbergen, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag nach § 44 BNatSchG zur Vorbereitung der Bauleitplanung „Südlich An den Schanzen“ – Stadt Lohne, 27.09.2022
  • Ingenieur- und Sachverständigenbüro Rubach und Partner, Cloppenburg, Dokumentation/Bericht zur orientierenden Baugrunduntersuchung (Kleingutachten) und Bodenuntersuchung für die Erschließung des geplanten Baugebietes „An den Schanzen“ in Lohne, 24.04.2019
  • Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Vechta, 2005
  • Landschaftsplan für die Stadt Lohne, 1995
  • NIBIS Kartenserver
  • Niedersächsische Umweltkarten

Es liegen Stellungnahmen folgender Fachbehörden / Träger öffentlicher Belange vor:

  • des Landkreises Vechta zu den Belangen des Städtebaus, des Immissionsschutzes, der Abfallwirtschaft, des Bodens/Altlasten, des Denkmalschutzes, der Löschwasserversorgung, des Planentwurfes und den umweltschützenden Belangen,
  • der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu Geruchsimmissionen,
  • des OOWV zur Versorgungs- und Entsorgungssicherheit,
  • der EWE NETZ GmbH zum Schutz von Versorgungsleitungen,
  • den freiwilligen Feuerwehren zum Löschwasser.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Umweltbericht insbesondere die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter und die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen thematisiert:

1. Zum Schutzgut Mensch:

Aussagen zu Geruchs- und Lärmimmissionen sowie Beschreibung der Auswirkungen der Planung.

2. Zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt:

Bestandserfassung der Biotoptypen, Brutvögel, Fledermäuse und der Vegetation sowie Beschreibung der Auswirkungen der Planung.

3. Zum Schutzgut Boden / Fläche:

Darstellung der vorhandenen Bodentypen sowie Aussagen zu zukünftigen Versiegelungen und zur Entwicklung der Bodenfunktionen.

4. Zum Schutzgut Wasser:

Aussagen zum Grundwasserspiegel und zur Regenwasserrückhaltung sowie zu den Auswirkungen der Planung.

5. Zum Schutzgut Klima und Luft:

Allgemeine Erfassung des Klimas im Plangebiet und der angrenzenden Umgebung und den Auswirkungen der Planung.

6. Zum Schutzgut Landschaft:

Beschreibung des Landschaftsbildes und den Auswirkungen der Planung.

7. Zum Schutzgut Kultur und Sachgüter:

Aussagen zum Vorkommen von Kultur- oder Sachgütern z.B. in Form von Bodendenkmälern sowie den Auswirkungen der Planung.

DIN-Normen und sonstige außerstaatliche Regelwerke, auf die die Bauleitpläne Bezug nehmen, werden in der jeweils gültigen Fassung während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Bauamt der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, Zimmer 313 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Dr. Voet

 

Ansprechpartner

Sarah Tombrägel
Sarah Tombrägel
Tel.: 04442 886-6104
Fax: 04442 886-8560
E-Mail: sarah.tombraegel@lohne.de
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 310
Funktion:
  • Stellvertretende Abteilungsleiterin
Abteilung:
  • Bauamt
  • Planung und Umwelt

 

Download

01 - B150A Planzeichnung

02 - B150A Begründung

03 - B150A Umweltbericht

04 - B150A Artenschutzbeitrag

05 - B150A Artenschutzbeitrag Anhang

06 - B150A Geruchsgutachten

07 - B150A Bodengutachten

08 - B150A Bodengutachten Ergänzungsbericht

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Stadt Lohne

Vogtstraße 26
49393 Lohne
Telefon:
04442 886-0
Email:
rathaus@lohne.de

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Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
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Donnerstag:
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und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr

Das Bürgerbüro und die Zentrale sind auch in den Mittagsstunden besetzt. Außerdem haben das Standesamt und das Bürgerbüro am Donnerstagnachmittag bis 18.00 Uhr geöffnet.

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