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Bebauungsplan Nr. 163 für den Bereich "Evers Berg/Bittgang" der Stadt Lohne mit örtlichen Bauvorschriften

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Veröffentlicht am: 16.12.2017
Autor: Petra Haskamp
Der Rat der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung am 07.06.2017 den Bebauungsplan Nr. 163 für den Bereich „Evers Berg/Bittgang“ mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 10 Abs. 1 Bauge-setzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachste-henden Skizze ersichtlich.

B-Plan 163
Mit dieser Bekanntmachung in der Oldenburgischen Volkszeitung wird der Bebauungsplan gem. § 10 BauGB rechtsverbindlich. Der Bebauungsplan sowie die dazugehörige Begründung können ab sofort im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 212, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung eingesehen werden. Auf Verlangen wird Auskunft über den Planinhalt gegeben.

Hinweis:

Gem. § 215 BauGB werden unbeachtlich

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
  4. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2a BauGB beachtliche Verletzung der Vorschrift über die Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Lohne unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 163 werden die Bebauungspläne Nr. 7A sowie Nr. 7D im überplanten Bereich rechtsunwirksam.

Der Bebauungsplan steht im Internet unter der folgenden Adresse zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung: www.lohne.de/buergerservice/bekanntmachungen.htm

Gerdesmeyer

 

Ansprechpartner

Rebekka Graw
Rebekka Graw
Tel.: 04442 886-6101
E-Mail: rebekka.graw@lohne.de
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 312
Funktion:
  • Abteilungsleiterin
  • Stellvertretende Amtsleiterin
Abteilung:
  • Bauamt
  • Planung und Umwelt

 

Download

  • 01 - B163 Planzeichnung
  • 02 - B163 Begründung
  • 03 - B163 Fauna
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Stadt Lohne

Vogtstraße 26
49393 Lohne
Telefon:
04442 886-0
Email:
rathaus@lohne.de

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Das Bürgerbüro und die Zentrale sind auch in den Mittagsstunden besetzt. Außerdem haben das Standesamt und das Bürgerbüro am Donnerstagnachmittag bis 18.00 Uhr geöffnet.

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