Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Radweges im Zuge der Kreisstraße 30 (K 30) zwischen der Kreisgrenze zum Landkreis Vechta und der Bundesstraße 69 (B 69), Stadt Diepholz, Landkreis Diepholz

Veröffentlicht am: 04.10.2024
Der Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Diepholz (Planfeststellungsbehörde) vom 10.09.2024 (Az.: 66.85 12) mit Rechtsbehelfsbelehrung, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, und der festgestellte Plan werden in der Zeit vom 04.10.2024 bis 17.10.2024 einschl. auf den Internetseiten der Stadt Diepholz (www.stadt-diepholz.de) sowie der Stadt Lohne (www.lohne.de) zugänglich gemacht. Zusätzlich liegen der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan im Rathaus der Stadt Diepholz, Rathausmarkt 1, 49356 Diepholz, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde den bekannten Betroffenen und den Beteiligten zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Kühling

Allgemeiner Vertreter

der Bürgermeisterin

 

Ansprechpartner

Rebekka Graw
Rebekka Graw
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Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 312
Funktion:
  • Abteilungsleiterin
  • Stellvertretende Amtsleiterin