Um einen Kirchenaustritt zu erklären, müssen Sie persönlich ins Rathaus kommen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin. 
Leistungsbeschreibung
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Gebühren fallen an?
Kirchenaustritt
Gebühr: 30,00 € EUR
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )