1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Lohne für das Haushaltsjahr 2018

Veröffentlicht am: 30.11.2018
Die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach §§ 119 Abs. 4 und 120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Vechta am 20.11.2018 erteilt worden. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG in der Zeit vom 03.12.2018 bis 11.12.2018 zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 229, öffentlich aus.

Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. GVBI. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.06.2018 (Nds. GVBl. S. 113), hat der Rat der Stadt Lohne (Oldenburg) in der Sitzung am 17.10.2018 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge festgesetzt auf

in €

in €

in €

in €

1

2

3  

4

5

Ergebnishaushalt

Ordentliche Erträge

47.687.100 €

1.312.000 €  

48.999.100 €

Ordentliche Aufwendungen

46.945.100 €

 €

569.000 €

 46.376.100 €

Außerordentliche Erträge

800.000 €

400.000 €

1.200.000 €

Außerordentliche Aufwendungen

200.000 €

400.000 €

600.000 €

Finanzhaushalt

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

45.859.100 €

1.712.000 €

47.571.100 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

42.633.700 €

169.000 €

42.464.700 €

Einzahlungen für

Investitionstätigkeit

5.302.000 €

40.000 €

5.342.000 €

Auszahlungen für

Investitionstätigkeit

14.799.000 €

2.407.000 €

17.206.000 €

Einzahlungen für

Finanzierungstätigkeit

100.000 €

100.000 €

Auszahlungen für

Finanzierungstätigkeit

 151.000 €

990.000 €

1.141.000 €

Nachrichtlich

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts

51.261.100 €

1.752.000 €

53.013.100 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts

57.583.700 €

3.228.000 €

60.811.700 €

§ 2

Die Höhe der bisher vorgesehenen Kreditermächtigung wird nicht geändert.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 5.588.000 € um 400.000 € erhöht und auf 5.988.000 € festgesetzt.

Die §§ 4 bis 6 bleiben unverändert.

 

Ansprechpartner

Theder_Hermann
Hermann Theder
Tel.: 04442 886-2001
Fax: 04442 886-8520
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
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Zimmer: 229
Funktion:
  • Kämmerer
  • Amtsleiter