3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86/I für den Bereich zwischen den Straßen "An der Kirchenziegelei, Lindenstraße und Vechtaer Straße (Nordtangente) der Stadt Lohne

Veröffentlicht am: 28.02.2020
Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne hat dem geänderten Entwurf der o. a. Bauleitpläne sowie den Begründungen zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Ziel der Bauleitplanung ist die rechtliche Vorbereitung einer intensiveren Nutzung des vorhandenen Schulstandortes des Gymnasiums Lohne.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

IMGP2910
Die Planunterlagen sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu den Bauleitplänen liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 9. März 2020 bis zum 09. April 2020 im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 314, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) öffentlich aus.

Außerhalb der genannten Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 04442-886 0) eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungszeit abgegeben werden.

Zu den Bauleitplänen liegenden folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

  • NIBIS Kartenserver
  • Ergebnisse der Lärmkartierung vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, 2017

Gutachten und Untersuchungen:

  • Faunistischer Fachbeitrag (Fledermäuse und Brutvögel)
  • Geotechnischer Bericht „Erweiterung Gymnasium Lohne“
  • Schalltechnischer Bericht zum Bebauungsplan Nr. 86/I- 1. Änderung
  • Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 86/I- 3. Änderung

Stellungnahmen folgender Fachbehörden/ Träger öffentlicher Belange:

  • des Landkreises Vechta zu den Belangen des Arten- und Naturschutzes, zu Kompensationsmaßnahmen, zur Eingriffsregelung, zur Kompensation des Eingriffs sowie zu den Belangen des Immissionsschutzes und der Wasserwirtschaft
  • der OOWV zu Versorgungsleitungen und Löschwasserversorgung
  • die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zum Immissionsschutz
  • die Freiwillige Feuerwehr Lohne zur Löschwasserversorgung
  • die EWE NETZ GmbH zu Versorgungsleitungen

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Umweltbericht insbesondere die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter und die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen thematisiert:

1. Zum Schutzgut Mensch:
Darstellung des vorhandenen Verkehrslärms sowie Aussagen zu vorhandenen Geruchsimmissionen und planungsbedingte Auswirkungen durch Verkehrslärm.

2. Zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt:
Bestandserfassung der Biotoptypen, Fledermäuse, Heuschrecken und Vögel sowie Potenziale für Fledermäuse und Vögel sowie Beschreibung der Auswirkungen der Planung.

3. Zum Schutzgut Boden / Fläche:
Darstellung der vorhandenen Bodentypen und Aussagen zu zukünftigen Versiegelungen und zur Entwicklung der Bodenfunktionen.

4. Zum Schutzgut Wasser:
Aussagen zur Grundwasserneubildungsrate, zu vorhandenen Gewässern und zur Regenwasserrückhaltung.

5. Zum Schutzgut Klima und Luft:
Allgemeine Erfassung des Klimas im Plangebiet und der angrenzenden Umgebung und die Auswirkungen der Planung.

6. Zum Schutzgut Landschaft:
Beschreibung des Landschaftsbildes und die Auswirkungen der Planung.

7. Zum Schutzgut Kultur und Sachgüter:
Aussagen zum Vorkommen von Kultur- und Sachgütern, z.B. in Form von Bau- und Kulturdenkmälern.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass

  • nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können,
  • mit Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86/I die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 86/I im überplanten Bereich rechtsunwirksam werden

DIN-Normen, auf die die Bauleitpläne Bezug nehmen, werden in der jeweils gültigen Fassung während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Bauamt der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, Zimmer 314 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Kühling
Allgemeiner Vertreter
des Bürgermeisters

 

Ansprechpartner

Patrick Storck
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 309
Funktion:
  • Sachbearbeiter