Die Planunterlagen sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu den Bauleitplänen liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 9. März 2020 bis zum 09. April 2020 im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 314, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) öffentlich aus.
Außerhalb der genannten Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 04442-886 0) eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungszeit abgegeben werden.
Zu den Bauleitplänen liegenden folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
- NIBIS Kartenserver
- Ergebnisse der Lärmkartierung vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, 2017
Gutachten und Untersuchungen:
- Faunistischer Fachbeitrag (Fledermäuse und Brutvögel)
- Geotechnischer Bericht „Erweiterung Gymnasium Lohne“
- Schalltechnischer Bericht zum Bebauungsplan Nr. 86/I- 1. Änderung
- Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 86/I- 3. Änderung
Stellungnahmen folgender Fachbehörden/ Träger öffentlicher Belange:
- des Landkreises Vechta zu den Belangen des Arten- und Naturschutzes, zu Kompensationsmaßnahmen, zur Eingriffsregelung, zur Kompensation des Eingriffs sowie zu den Belangen des Immissionsschutzes und der Wasserwirtschaft
- der OOWV zu Versorgungsleitungen und Löschwasserversorgung
- die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zum Immissionsschutz
- die Freiwillige Feuerwehr Lohne zur Löschwasserversorgung
- die EWE NETZ GmbH zu Versorgungsleitungen
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Umweltbericht insbesondere die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter und die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen thematisiert:
1. Zum Schutzgut Mensch:
Darstellung des vorhandenen Verkehrslärms sowie Aussagen zu vorhandenen Geruchsimmissionen und planungsbedingte Auswirkungen durch Verkehrslärm.
2. Zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt:
Bestandserfassung der Biotoptypen, Fledermäuse, Heuschrecken und Vögel sowie Potenziale für Fledermäuse und Vögel sowie Beschreibung der Auswirkungen der Planung.
3. Zum Schutzgut Boden / Fläche:
Darstellung der vorhandenen Bodentypen und Aussagen zu zukünftigen Versiegelungen und zur Entwicklung der Bodenfunktionen.
4. Zum Schutzgut Wasser:
Aussagen zur Grundwasserneubildungsrate, zu vorhandenen Gewässern und zur Regenwasserrückhaltung.
5. Zum Schutzgut Klima und Luft:
Allgemeine Erfassung des Klimas im Plangebiet und der angrenzenden Umgebung und die Auswirkungen der Planung.
6. Zum Schutzgut Landschaft:
Beschreibung des Landschaftsbildes und die Auswirkungen der Planung.
7. Zum Schutzgut Kultur und Sachgüter:
Aussagen zum Vorkommen von Kultur- und Sachgütern, z.B. in Form von Bau- und Kulturdenkmälern.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass
- nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können,
- mit Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86/I die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 86/I im überplanten Bereich rechtsunwirksam werden
DIN-Normen, auf die die Bauleitpläne Bezug nehmen, werden in der jeweils gültigen Fassung während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Bauamt der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, Zimmer 314 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Kühling
Allgemeiner Vertreter
des Bürgermeisters
Ansprechpartner
- Sachbearbeiter
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- 1 - B86_I_3Aenderung_Planentwurf_erneute Auslegung
- 2 - B86_I_3Aenderung_Begründung_erneute Auslegung
- 3 - B86_I_3Aenderung_Umweltbezogene Stellungnahmen
- 4 - B86_I_3_Aenderung_Bodengutachten Erweiterung Gymnasium Lohne
- 5 - B86_I_1Aenderung_Schallgutachten
- 6 - B86_I_3Aenderung_Schallgutachten
- 7 - B86_I_3Aenderung_Faunistischer Fachbeitrag