Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann der Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung vom 04. Januar bis zum 11. Februar 2022 im Rathaus der Stadt Lohne, Bauamt, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Außerhalb der genannten Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 04442-886 0) eingesehen werden. Auch besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass
- nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können,
- DIN-Normen und sonstige außerstaatliche Regelwerke, auf die die Bauleitpläne Bezug nehmen, in der jeweils gültigen Fassung während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Bauamt der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, Zimmer 313 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden.
- mit Inkrafttreten der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 werden die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 96 und die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 im überplanten Bereich rechtsunwirksam.
Kühling
Allgemeiner Vertreter
des Bürgermeisters
Ansprechpartner
- Sachbearbeiter
Download
- 01 - B96_4 Vorprüfung des Einzelfalls
- 02 - B96_4 Planzeichnung Entwurf
- 03 - B96_4 Begründung Entwurf
- 04 - Lärmgutachten B96 1998
- 05 - B96_4 Schalltechnische Kurzstellungnahme
- 06 - B96_4 Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum RRB 2020
- 07 - B96_4 Biotoptypenkartierung und Eingriffsbilanzierung
- 08 - B96_4 Wasserrechtlicher Antrag