40. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 Teilbereich 40.4/I und Bebauungsplan Nr. 150 für den Bereich nördlich An den Schanzen/westlich Brägeler Pickerweg mit örtlichen Bauvorschriften

Veröffentlicht am: 12.01.2017
Der Landkreis Vechta hat die vom Rat der Stadt Lohne am 22.06.2016 beschlossene 40. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 Teilbereich 40.4/I der Stadt Lohne mit Verfügung vom 15.12.2016, Az.: 80.00757-2005-60 gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

40. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 Teilbereich 40.4/I der Stadt Lohne

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Der Landkreis Vechta hat die vom Rat der Stadt Lohne am 22.06.2016 beschlossene 40. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 Teilbereich 40.4/I der Stadt Lohne mit Verfügung vom 15.12.2016, Az.: 80.00757-2005-60 gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

 

Bebauungsplan Nr. 150 für den Bereich „Nördlich An den Schanzen / westlich Brägeler Pickerweg“ mit örtlichen Bauvorschriften der

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Der Rat der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung am 22.06.2016 den Bebauungsplan Nr. 150 für den Bereich „Nördlich An den Schanzen / westlich Brägeler Pickerweg“ mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

Mit dieser Bekanntmachung in der Oldenburgischen Volkszeitung wird die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 Teilbereich 40.4/I wirksam. Der Bebauungsplan Nr. 150 wird mit dieser Bekanntmachung gem. § 10 BauGB rechtsverbindlich. Die Bauleitpläne sowie die dazugehörigen Begründungen können ab sofort im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 212, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung eingesehen werden. Auf Verlangen wird Auskunft über den Planinhalt gegeben.

Hinweis: Gem. § 215 BauGB werden unbeachtlich

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Lohne unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Mit Inkrafttreten der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 Teilbereich 40.4/I werden die bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes ´80 im Änderungsbereich unwirksam.

Gerdesmeyer

Ansprechpartner

Rebekka Graw
Rebekka Graw
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
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Zimmer: 312
Funktion:
  • Abteilungsleiterin
  • Stellvertretende Amtsleiterin