73. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. IV für den Bereich „Landwirtschaftliche Hofstelle Ehrendorfer Straße 7“ der Stadt Lohne

Veröffentlicht am: 19.08.2017
Autor: Petra Haskamp
Der Landkreis Vechta hat die vom Rat der Stadt Lohne am 22.06.2016 beschlossene 73. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 der Stadt Lohne mit Verfügung vom 18.07.2017, Az.: 80.03424-2015-60 gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Der Rat der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung am 22.06.2016 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. IV für den Bereich „Landwirtschaftliche Hofstelle Ehrendorfer Straße 7“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.

Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung sowie der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

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Mit dieser Bekanntmachung in der Oldenburgischen Volkszeitung wird die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 wirksam. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. IV wird mit dieser Bekanntmachung gem. § 10 BauGB rechtsverbindlich. Die Bauleitpläne sowie die dazugehörigen Begründungen können ab sofort im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 212, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung eingesehen werden. Auf Verlangen wird Auskunft über den Planinhalt gegeben.

Hinweis:

Gem. § 215 BauGB werden unbeachtlich

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Lohne unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Mit Inkrafttreten der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 werden die bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes ´80 im Änderungsbereich unwirksam.

Die Bauleitpläne stehen im Internet unter der folgenden Adresse zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung: www.lohne.de/buergerservice/bekanntmachungen/htm

Gerdesmeyer

 

Ansprechpartner

Rebekka Graw
Rebekka Graw
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 312
Funktion:
  • Abteilungsleiterin
  • Stellvertretende Amtsleiterin