Bebauungsplan Nr. 20 E – 1. Änderung für den Bereich zwischen der „Keetstraße und der Meyerhofstraße“ der Stadt Lohne
Nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 (2) BauGB wurde die Planung in Bezug auf Sortimentsbeschränkungen innerhalb der textlichen Festsetzung § 1 an die Ergebnisse des Gutachtens zur Einzelhandelsverträglichkeit angepasst und ist deshalb gemäß § 4a (3) BauGB erneut auszulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs.3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der textlichen Festsetzung und der damit verbundenen Änderung der Begründung zum Bebauungsplan abgegeben werden können. Die geänderten Teile der Begründung und der textlichen Festsetzung auf der Planzeichnung zum Bebauungsplan sind durch Gelbfärbung gekennzeichnet.
Die Planunterlagen liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 15. März 2021 bis zum 19. April 2021 im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 312, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) öffentlich aus. Außerhalb der genannten Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 04442-886-0) eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungszeit abgegeben werden.
Folgende Informationen sind verfügbar:
- Auswirkungsanalyse zur Verlagerung von Famila und Ansiedlung eines dm Drogeriefachmarktes in Lohne, 2020
Die in dem Bebauungsplan in Bezug genommenen DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke werden in der jeweils gültigen Fassung während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Bauamt der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, Zimmer 314 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Gerdesmeyer
Ansprechpartner

- Abteilungsleiterin
- Stellvertretende Amtsleiterin