Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB können die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 212, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr) ab sofort bis zum 17. August 2018 eingesehen werden. Im Rahmen dieser öffentlichen Unterrichtung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt.
Die Vorentwürfe der o.a. Bauleitpläne, die Begründung hierzu sowie die hierzu vorliegenden Gutachten stehen im Internet zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung.
www.lohne.de/Buergerservice/Bekanntmachungen.htm
Gerdesmeyer
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