Veröffentlicht am: 27.06.2018
Autor: Sabrina Kathmann
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadt Lohne hat die Aufstellung der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 sowie des Bebauungsplanes Nr. 20 E – 1. Änderung für den Bereich zwischen der „Keetstraße und der Meyerhofstraße“ beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung eines Sondergebietes Verbrauchermarkt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

2018-06-26_B020E_1_Skizze Internet B-Plan

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

2018-06-26_B020E_1_Skizze Internet F-Plan

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB können die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 212, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr) ab sofort bis zum 17. August 2018 eingesehen werden. Im Rahmen dieser öffentlichen Unterrichtung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt.

Die Vorentwürfe der o.a. Bauleitpläne, die Begründung hierzu sowie die hierzu vorliegenden Gutachten stehen im Internet zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung.

www.lohne.de/Buergerservice/Bekanntmachungen.htm

Gerdesmeyer

 

Ansprechpartner

Rebekka Graw
Rebekka Graw
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 312
Funktion:
  • Abteilungsleiterin
  • Stellvertretende Amtsleiterin