74. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 der Stadt Lohne und Bebauungsplan Nr. 20 E – 1. Änderung für den Bereich zwischen der „Keetstraße und der Meyerhofstraße“ der Stadt Lohne

Veröffentlicht am: 11.12.2020
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne hat den Entwürfen der o. a. Bauleitpläne zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

B020E_1_Skizze F-Plan

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

B020E_1_Skizze B-Plan

Die Planunterlagen liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 21. Dezember 2020 bis zum  29. Januar 2021 im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 312, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) öffentlich aus. Außerhalb der genannten Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 04442-886-0) eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungszeit abgegeben werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Faunistischer Fachbeitrag „Fachstellungnahme zur Fauna für den Bebauungsplan Nr. 20 E - 1. Änderung (Keetstraße / Meyerhofstraße) “, 2015
  • Faunistisches Gutachten „Fledermäuse und Brutvögel“, 2015
  • Gutachten zur Feststellung der Verkehrssicherheit von 155 Bäumen auf dem Gelände und im Umfeld des zukünftigen Famila-Marktes an der Meyerhofstraße, 2020
  • Verkehrsuntersuchung „Famila“ in Lohne, 2017 (aktualisiert 2020)
  • Auswirkungsanalyse zur Verlagerung von Famila und Ansiedlung eines dm Drogeriefachmarktes in Lohne, 2020
  • Schalltechnisches Gutachten für den geplanten Neubau eines Famila-Verbrauchermarktes in Lohne / 1.Änd. B-Plan Nr. 20E, 2020
  • Masterplan Projektentwicklung Famila Lohne, 2020

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Umweltbericht insbesondere die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter und die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen thematisiert:

1. Zum Schutzgut Mensch:
Aussagen zu Gewerbe- und Verkehrslärm sowie Beschreibung der Auswirkungen der Planung.

2. Zum Schutzgut Pflanzen, Tiere:
Bestandserfassung der Biotoptypen, Brutvögel und Fledermäuse sowie der Vegetation und Beschreibung der Auswirkungen der Planung.

3. Zum Schutzgut Boden/Fläche:
Darstellung der vorhandenen Bodentypen sowie Aussagen zu zukünftigen Versiegelungen und zur Entwicklung der Bodenfunktionen.

4. Zum Schutzgut Wasser:
Aussagen zum Grundwasserspiegel, zur Oberflächenentwässerung, zu Oberflächengewässern sowie zu den Auswirkungen der Planung.

5. Zum Schutzgut Klima und Luft:
Aussagen zur Klimasituation vor Ort und Auswirkungen der Planung.

6. Zum Schutzgut Landschaftsbild:
Beschreibung des Ort- und Landschaftsbildes sowie Aussagen zu den Auswirkungen der Planung.

7. Zum Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter:
Aussagen zum Vorkommen von Kultur- oder Sachgütern z.B. Denkmalensemble der Hofstelle sowie den Auswirkungen der Planung.

Die Entwürfe der o. a. Bauleitpläne sowie die Begründung stehen im Internet zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung: www.lohne.de/Buergerservice/Bekanntmachungen.htm

Die in den Bauleitplänen in Bezug genommenen DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke werden in der jeweils gültigen Fassung während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Bauamt der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, Zimmer 314 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB).

Weiterhin wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend gemacht werden können.

Gerdesmeyer

 

Ansprechpartner

Rebekka Graw
Rebekka Graw
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 312
Funktion:
  • Abteilungsleiterin
  • Stellvertretende Amtsleiterin