77. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 und Bebauungsplan Nr. 191 für den Bereich östlich Falkenweg

Veröffentlicht am: 19.06.2020
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne hat den Entwürfen der o. a. Bauleitpläne zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

2019-12-10_B191_Skizze Internet

Die Planunterlagen liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 29. Juni bis zum 31. Juli 2020 im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 313, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) öffentlich aus. Außerhalb der genannten Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 04442-886-0) eingesehen werden.  Stellungnahmen können während der Auslegungszeit abgegeben werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Abschlussbericht Aushubmanagement „Aufstellung von Wohnanlagen, Falkenweg, Lohne“, 2017
  • Faunistischer Fachbeitrag „Erfassung von Brutvögeln und Fledermäusen“, 2019
  • Maßnahmenplan und Bilanzierung zum Ersatzflächenpool Gut Lage, 1.Änderung incl. Karte 1 (Biotoptypenkarte) und Karte 2 (Maßnahmenkarte), 2018
  • Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Vechta, 2005
  • Landschaftsplan für die Stadt Lohne, 1995
  • NIBIS Kartenserver
  • Niedersächsische Umweltkarten

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Umweltbericht insbesondere die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter und die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen thematisiert:

1. Zum Schutzgut Mensch:
Aussagen zu Altlasten und Bahn-, Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm sowie Beschreibung der Auswirkungen der Planung.

2. Zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt:
Bestandserfassung der Biotoptypen, Brutvögel und Fledermäuse sowie der Vegetation und Beschreibung der Auswirkungen der Planung.

3. Zum Schutzgut Boden / Fläche:
Darstellung der Altlasten und vorhandenen Bodentypen sowie Aussagen zu zukünftigen Versiegelungen und zur Entwicklung der Bodenfunktionen.

4. Zum Schutzgut Wasser:
Aussagen zum Grundwasserspiegel und zur Regenwasserrückhaltung sowie zu den Auswirkungen der Planung.

5. Zum Schutzgut Klima und Luft:
Allgemeine Erfassung des Klimas im Plangebiet und der angrenzenden Umgebung und die Auswirkungen der Planung.

6. Zum Schutzgut Landschaft:
Beschreibung des Landschaftsbildes und die Auswirkungen der Planung.

7. Zum Schutzgut Kultur und Sachgüter:
Aussagen zum Vorkommen von Kultur- oder Sachgütern z.B. in Form von Baudenkmälern sowie den Auswirkungen der Planung.

DIN-Normen und sonstige außerstaatliche Regelwerke, auf die die Bauleitpläne Bezug nehmen, werden in der jeweils gültigen Fassung während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Bauamt der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, Zimmer 313 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der       Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB).

Weiterhin wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend gemacht werden können.

Gerdesmeyer

 

Ansprechpartner

Patrick Storck
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 309
Funktion:
  • Sachbearbeiter