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77. Änderung des Flächennutzungsplanes ‘80 und Bebauungsplan Nr. 191 für den Bereich „östlich Falkenweg“ der Stadt Lohne

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Veröffentlicht am: 19.12.2019
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadt Lohne hat die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes ’80 und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 191 für den Bereich „östlich Falkenweg“ beschlossen. Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen.

Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

2019-12-10_FNP77_Skizze Internet
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

2019-12-10_B191_Skizze Internet
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB können die Planunterlagen ab sofort bis zum 07. Februar 2020 im Rathaus der Stadt Lohne, Bauamt, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Außerhalb der genannten Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 04442-886 0) eingesehen werden. Im Rahmen dieser öffentlichen Unterrichtung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Abschlussbericht Aushubmanagement „Aufstellung von Wohnanlagen, Falkenweg, Lohne“, 2017
  • Faunistischer Fachbeitrag „Erfassung von Brutvögeln und Fledermäusen“, 2019
  • Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Vechta, 2005
  • Landschaftsplan für die Stadt Lohne, 1995
  • NIBIS Kartenserver
  • Niedersächsische Umweltkarten

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Umweltbericht insbesondere die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter und die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen thematisiert:

1. Zum Schutzgut Mensch:
Aussagen zu Altlasten und Bahn-, Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm sowie Beschreibung der Auswirkungen der Planung.

2. Zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt:
Bestandserfassung der Biotoptypen, Brutvögel und Fledermäuse sowie der Vegetation.

3. Zum Schutzgut Boden / Fläche:
Darstellung der Altlasten und vorhandenen Bodentypen sowie Aussagen zu zukünftigen Versiegelungen und zur Entwicklung der Bodenfunktionen.

4. Zum Schutzgut Wasser:
Aussagen zum Grundwasserspiegel und zur Regenwasserrückhaltung sowie zu den Auswirkungen der Planung.

5. Zum Schutzgut Klima und Luft:
Aussagen zu Geruchsimmissionen.

6. Zum Schutzgut Landschaft:
Beschreibung des Landschaftsbildes.

7. Zum Schutzgut Kultur und Sachgüter:
Aussagen zum Vorkommen von Kultur- oder Sachgütern z.B. in Form von Baudenkmälern sowie den Auswirkungen der Planung.

DIN-Normen, auf die die Bauleitpläne Bezug nehmen, werden in der jeweils gültigen Fassung während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Bauamt der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, Zimmer 313 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB).

Weiterhin wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend gemacht werden können.

Gerdesmeyer

 

Ansprechpartner

Patrick Storck
Tel.: 04442 886-6102
E-Mail: patrick.storck@lohne.de
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 309
Funktion:
  • Sachbearbeiter
Abteilung:
  • Planung und Umwelt
  • Bauamt

 

Download

  • 01 - 77. FNP_Änderung Planzeichnung Vorentwurf
  • 02 - 77. FNP_Änderung Begründung Vorentwurf
  • 03 - B191_Planzeichnung Vorentwurf
  • 04 - B191 Begründung Vorentwurf
  • 05 - Faunistischer Fachbeitrag
  • 06 - Abschlussberichtt Aushubmanagement
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Stadt Lohne

Vogtstraße 26
49393 Lohne
Telefon:
04442 886-0
Email:
rathaus@lohne.de

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Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
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Donnerstag:
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Freitag:
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Das Bürgerbüro und die Zentrale sind auch in den Mittagsstunden besetzt. Außerdem haben das Standesamt und das Bürgerbüro am Donnerstagnachmittag bis 18.00 Uhr geöffnet.

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