Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.
Die Planunterlagen liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 13. Juli bis zum 14. August 2020 im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 312, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) öffentlich aus. Außerhalb der genannten Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 04442-886-0) eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungszeit abgegeben werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Schalltechnischer Bericht zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 193, 2020
- Faunistischer Fachbeitrag „Auswirkungen der Planrealisierung auf Biotope, Reptilien, Vögel und Fledermäuse“, 2018
- Maßnahmenplan und Bilanzierung zum Ersatzflächenpool Gut Lage, 1.Änderung incl. Karte 1 (Biotoptypenkarte) und Karte 2 (Maßnahmenkarte), 2018
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Umweltbericht insbesondere die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter und die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen thematisiert:
1. Zum Schutzgut Mensch:
Aussagen zu Freizeit-, Gewerbe- und Verkehrslärm, Geruchsimmissionen sowie Beschreibung der Auswirkungen der Planung.
2. Zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt:
Bestandserfassung der Biotoptypen, Fledermäuse, Reptilien und Vögel sowie der Vegetation und Beschreibung der Auswirkungen der Planung.
3. Zum Schutzgut Boden / Fläche:
Darstellung der vorhandenen Bodentypen sowie Aussagen zu zukünftigen Versiegelungen und zur Entwicklung der Bodenfunktionen.
4. Zum Schutzgut Wasser:
Aussagen zum Grundwasserspiegel und zum Niederschlagswasser sowie zu den Auswirkungen der Planung.
5. Zum Schutzgut Klima und Luft:
Allgemeine Erfassung des Klimas im Plangebiet und der angrenzenden Umgebung und die Auswirkungen der Planung.
6. Zum Schutzgut Landschaft:
Beschreibung des Landschaftsbildes und die Auswirkungen der Planung.
7. Zum Schutzgut Kultur und Sachgüter:
Aussagen zum Vorkommen von Kultur- oder Sachgütern z.B. in Form von Baudenkmälern sowie den Auswirkungen der Planung.
DIN-Normen und sonstige außerstaatliche Regelwerke, auf die die Bauleitpläne Bezug nehmen, werden in der jeweils gültigen Fassung während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Bauamt der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, Zimmer 314 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB).
Weiterhin wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend gemacht werden können.
Gerdesmeyer
Ansprechpartner

- Abteilungsleiterin
- Stellvertretende Amtsleiterin
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- 01 - F78_Plan Entwurf
- 02 - F78_Begründung Entwurf
- 03 - B193_Plan Entwurf
- 04 - B193_Begründung Entwurf
- 05 - B193_Potenzialanalyse Fauna
- 06 - B193_Schallgutachten TÜV-Nord
- 07 - B193_Kompensationsfläche Gut Lage
- 08 - Flächenpool Gut Lage Maßnahmenplan u. Bilanzierung
- 09 - Gut Lage Karte 1 Biotoptypenkarte
- 10 - Gut Lage Karte 2 Maßnahmenkarte