Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB können die Planunterlagen ab sofort bis zum 20. März 2020 im Rathaus der Stadt Lohne, Bauamt, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Außerhalb der genannten Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 04442-886 0) eingesehen werden. Im Rahmen dieser öffentlichen Unterrichtung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Ergebnisse der faunistischen Untersuchungen 2010, Bericht, erstellt durch Dipl.-Ing. Volker Moritz, Oldenburg, Oktober 2010
- Gutachten zum Baugebiet „Hopener Mühlenbach, Langweger Straße“, Boden- und Grundwasserverhältnisse, erstellt von Ingenieurgeologie Dr. Lübbe, 13. November 2009, Vechta
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Umweltbericht insbesondere die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter und die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen thematisiert:
1. Zum Schutzgut Mensch:
Aussagen zu Gewerbelärm sowie Beschreibung der Auswirkungen der Planung.
2. Zum Schutzgut Pflanzen, Tiere:
Bestandserfassung der Biotoptypen, Brutvögel und Fledermäuse sowie der Vegetation.
3. Zum Schutzgut Boden/Fläche:
Darstellung der Altlasten und vorhandenen Bodentypen sowie Aussagen zu zukünftigen Versiegelungen und zur Entwicklung der Bodenfunktionen.
4. Zum Schutzgut Wasser:
Aussagen zum Grundwasserspiegel, zur Regenwasserrückhaltung, zu Fließgewässern und Abwasser sowie zu den Auswirkungen der Planung.
5. Zum Schutzgut Klima und Luft:
Aussagen zur Klimasituation vor Ort.
6. Zum Schutzgut Landschaftsbild:
Beschreibung des Landschaftsbildes.
7. Zum Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter:
Aussagen zum Vorkommen von Kultur- oder Sachgütern z.B. in Form von Plaggeneschböden sowie den Auswirkungen der Planung.
DIN-Normen, auf die die Bauleitpläne Bezug nehmen, werden in der jeweils gültigen Fassung während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Bauamt der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, Zimmer 313 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB).
Weiterhin wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend gemacht werden können.
Gerdesmeyer
Ansprechpartner

- Abteilungsleiterin
- Stellvertretende Amtsleiterin