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Abgabenfestsetzung für das Kalenderjahr 2019

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Veröffentlicht am: 12.01.2019
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 die Hebesätze der Grundsteuer A auf 275 v. H. und der Grundsteuer B auf 275 v. H. für das Kalenderjahr 2019 festgesetzt. Gegenüber den Kalenderjahren 1998 bis 2018 ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Abgabenbescheiden für das Kalenderjahr 2019 verzichtet wird.

Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Grundsteuer 2019 wird in den bisher festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2019 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit der Jahreszahlung Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2019 in einem Betrag am 01. Juli 2019 fällig.

Die Hundesteuer und Straßenreinigungsgebühr wird mit den in den zuletzt erteilten Bescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2019 fällig. Für Abgabepflichtige, die von der Möglichkeit der Jahreszahlung Gebrauch gemacht haben, wird die Hundesteuer und die Straßenreinigungsgebühr 2019 in einem Betrag am 01. Juli 2019 fällig.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Abgabepflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre.

Gegen die Abgabenfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.

Sollten sich die Bemessungsgrundlagen für die Abgabenfestsetzung ändern, so werden im Einzelfall Änderungsbescheide erteilt.

gez. Gerdesmeyer

 

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Tel.: 04442 886-2001
E-Mail: hermann.theder@lohne.de
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Zimmer: 229
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  • Kämmerer
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Abteilung:
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Das Bürgerbüro und die Zentrale sind auch in den Mittagsstunden besetzt. Außerdem haben das Standesamt und das Bürgerbüro am Donnerstagnachmittag bis 18.00 Uhr geöffnet.

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