Allgemeinverfügung über die Widmung von Straßen in der Stadt Lohne (Oldenburg), BPlan 146_A_B

Veröffentlicht am: 02.02.2021
Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes vom 24. September 1980 (Nds. GVBl. S. 359), in der zurzeit gültigen Fassung, werden mit Beschluss des Rates der Stadt Lohne vom 09.12.2020 die folgenden im Lageplan markierten Flächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

1)
Bezeichnung:             Pariser Straße
Straßengruppe:          Gemeindestraße
Straßennummer:        700
Flurstücke:
Flurstück 437/0 der Flur 26, Lohne
Flurstück 417/0 der Flur 26, Lohne
Flurstück 431/0 der Flur 26, Lohne
Flurstück 368/0 der Flur 26, Lohne
Flurstück 340/13 der Flur 26, Lohne
Flurstück 196/7 der Flur 13, Lohne
Flurstück 633/0 der Flur 13, Lohne
Flurstück 648/0 der Flur 13, Lohne
Flurstück 660/0 der Flur 13, Lohne
Flurstück 677/0 der Flur 13, Lohne

2)
Bezeichnung:             Mülhausener Straße
Straßengruppe:          Gemeindestraße
Straßennummer:        701
Flurstücke:
Flurstück 474/0 der Flur 26, Lohne
Flurstück 370/0 der Flur 26, Lohne

3)
Bezeichnung:             Colmarer Straße
Straßengruppe:          Gemeindestraße
Straßennummer:        702
Flurstücke:
Flurstück 440/0 der Flur 26, Lohne

4)
Bezeichnung:             Elsässer Weg
Straßengruppe:          Gemeindestraße
Straßennummer:        703
Flurstücke:
Flurstück 400/0 der Flur 26, Lohne

5)
Bezeichnung:             Lothringer Straße
Straßengruppe:          Gemeindestraße
Straßennummer:        704
Flurstücke:
Flurstück 631/0 der Flur 13, Lohne
Flurstück 649/0 der Flur 13, Lohne
Flurstück 612/0 der Flur 13, Lohne

6)
Bezeichnung:             Burgunder Straße
Straßengruppe:          Gemeindestraße
Straßennummer:        705
Flurstücke:  
Flurstück 658/0 der Flur 13, Lohne
Lageplan B-Pläne 146
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Lohne.

Die Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne während der Öffnungszeiten an der Tafel neben dem Zimmer 307 eingesehen werden. Auf Verlangen wird Auskunft über die Widmung gegeben.

Als Tag der Bekanntgabe dieser Allgemeinverfügung wird der auf die Bekanntmachung folgende Tag bestimmt.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg erhoben werden.

Gerdesmeyer

 

Ansprechpartner

Jannis Niehaus
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 329
Funktion:
  • Abteilungsleiter
  • Stellvertretender Amtsleiter