Allgemeinverfügung über die Widmung von Straßen in der Stadt Lohne (Oldenburg)

Veröffentlicht am: 29.09.2021
Autor: Kathmann
Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes vom 24. September 1980 (Nds. GVBl. S. 359), in der zurzeit gültigen Fassung, werden mit Beschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt Lohne vom 07.09.2021 die folgenden in den Lageplänen markierten Flächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

1)

Bezeichnung:             Kleiberweg

Straßengruppe:          Gemeindestraße

Straßennummer:        707

Flurstücke:                 Teil des Flurstücks 51/35 der Flur 28, Lohne

2)

Bezeichnung:             Drosselweg

Straßengruppe:          Gemeindestraße

Straßennummer:        708

Flurstücke:                 Flurstück 51/34 der Flur 28, Lohne

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3)

Bezeichnung:             Gerken Busch

Straßengruppe:          Gemeindestraße

Straßennummer:        709

Flurstücke:                 Flurstück 67/6 der Flur 16, Lohne

                                   Flurstück 67/8 der Flur 16, Lohne

                                   Teil des Flurstücks 64/14 der Flur 16, Lohne

                                   Teil des Flurstücks 64/15 der Flur 16, Lohne

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Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Lohne.

Die Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne während der Öffnungszeiten an der Tafel neben dem Zimmer 307 eingesehen werden. Auf Verlangen wird Auskunft über die Widmung gegeben.

Als Tag der Bekanntgabe dieser Allgemeinverfügung wird der auf die Bekanntmachung folgende Tag bestimmt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg erhoben werden.

Gerdesmeyer

 

Ansprechpartner

Jannis Niehaus
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 329
Funktion:
  • Abteilungsleiter
  • Stellvertretender Amtsleiter