Allgemeinverfügung über die Widmung von Straßen in der Stadt Lohne (Oldenburg), Luzie-Uptmoor-Weg

Veröffentlicht am: 02.02.2021
Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes vom 24. September 1980 (Nds. GVBl. S. 359), in der zurzeit gültigen Fassung, werden mit Beschluss des Rates der Stadt Lohne vom 09.12.2020 die folgenden im Lageplan markierten Flächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

1)
Bezeichnung:             Luzie-Uptmoor-Weg
Straßengruppe:          Gemeindestraße
Straßennummer:        706
Flurstücke:
Teil des Flurstücks 199/9 der Flur 24, Lohne
Teil des Flurstücks 193/6 der Flur 24, Lohne
Flurstück 192/4 der Flur 24, Lohne
Flurstück 191/7 der Flur 24, Lohne
Lageplan Luzie-Uptmoor-Weg
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Lohne.

Die Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne während der Öffnungszeiten an der Tafel neben dem Zimmer 307 eingesehen werden. Auf Verlangen wird Auskunft über die Widmung gegeben.

Als Tag der Bekanntgabe dieser Allgemeinverfügung wird der auf die Bekanntmachung folgende Tag bestimmt.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg erhoben werden.

Gerdesmeyer

 

Ansprechpartner

Jannis Niehaus
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 329
Funktion:
  • Abteilungsleiter
  • Stellvertretender Amtsleiter