Veröffentlicht am:
01.02.2021
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Lohne.
Die Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne während der Öffnungszeiten an der Tafel neben dem Zimmer 307 eingesehen werden. Auf Verlangen wird Auskunft über die Widmung gegeben.
Als Tag der Bekanntgabe dieser Allgemeinverfügung wird der auf die Bekanntmachung folgende Tag bestimmt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg erhoben werden.
Gerdesmeyer
Ansprechpartner
Jannis Niehaus
Tel.:
04442 886-1011
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Rathaus
Etage:
3. Obergeschoss
Zimmer:
329
Funktion:
- Abteilungsleiter
- Stellvertretender Amtsleiter
Abteilung: