Allgemeinverfügung über die Widmung von Straßen in der Stadt Lohne (Oldenburg), Parkplatz Gymnasium Lohne

Veröffentlicht am: 01.02.2021
Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes vom 24. September 1980 (Nds. GVBl. S. 359), in der zurzeit gültigen Fassung, werden mit Beschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt Lohne vom 19.01.2021 die folgenden im Lageplan markierten Flächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

1)
Bezeichnung: Parkplatz- und Wegefläche im Bereich Möhlendamm/Schellohner Weg
Straßengruppe: Gemeindestraße
Straßennummer: 600
Flurstücke: Flurstück 60/1 der Flur 17, Lohne
Teil des Flurstücks 65/7 der Flur 17, Lohne

Lageplan
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Lohne.

Die Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne während der Öffnungszeiten an der Tafel neben dem Zimmer 307 eingesehen werden. Auf Verlangen wird Auskunft über die Widmung gegeben. 

Als Tag der Bekanntgabe dieser Allgemeinverfügung wird der auf die Bekanntmachung folgende Tag bestimmt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg erhoben werden.

Gerdesmeyer

 

Ansprechpartner

Jannis Niehaus
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 329
Funktion:
  • Abteilungsleiter
  • Stellvertretender Amtsleiter