Veröffentlicht am:
19.12.2018
Ein Ausdruck der Genehmigung nebst Anlagen liegt in der Zeit vom 02.01.2019 bis 18.01.2019 während der Öffnungszeiten und nach besonderer Vereinbarung
- im Rathaus der Stadt Lohne (Oldenburg), Vogtstr. 26, 49393 Lohne, Zimmer 312, 3. OG,
Montag – Freitag 8.30 Uhr – 12.30 Uhr
Montag – Donnerstag14.00 Uhr – 16.00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsausfertigung nebst Anlagen auch unter www.luftverkehr.niedersachsen.de in der Rubrik Flugplatzgenehmigungen eingesehen werden kann.
Gem. § 6 LuftVG in Verbindung mit § 74 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist die Genehmigung gegenüber allen Betroffenen als zugestellt.