Anlage und zum Betrieb des Sonderlandeplatzes für Ultraleichtflugzeuge Paradiek

Veröffentlicht am: 19.12.2018
Mit Bescheid vom 30.11.2018 hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr dem Luftsport Paradiek e.V., Vechtaer Straße 29, 49356 Diepholz, die Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und §§ 49 ff. der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)  zur Anlage und zum Betrieb des Sonderlandeplatzes für Ultraleichtflugzeuge Paradiek für die Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln am Tage erteilt.

Ein Ausdruck der Genehmigung nebst Anlagen liegt in der Zeit vom 02.01.2019 bis 18.01.2019 während der Öffnungszeiten und nach besonderer Vereinbarung

  • im Rathaus der Stadt Lohne (Oldenburg), Vogtstr. 26, 49393 Lohne, Zimmer 312, 3. OG,

Montag – Freitag  8.30 Uhr – 12.30 Uhr
Montag – Donnerstag14.00 Uhr – 16.00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsausfertigung nebst Anlagen auch unter www.luftverkehr.niedersachsen.de in der Rubrik Flugplatzgenehmigungen eingesehen werden kann.

Gem. § 6 LuftVG in Verbindung mit § 74 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist die Genehmigung gegenüber allen Betroffenen als zugestellt.