Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Ich bitte die Eltern und Erziehungsberechtigten, ihre schulpflichtig werdenden Kinder in der zuständigen Grundschule anzumelden, und zwar
am Donnerstag, 03.05.2018, nachmittags von 15.00 bis 17.00 Uhr.
Mit der Schulanmeldung wird ein evtl. notwendiger Bedarf des Kindes an Sprachförderung überprüft. Das Anmeldeverfahren muss daher bereits jetzt durchgeführt und das Kind zur Schulanmeldung mitgebracht werden. Sprachfördermaßnahmen werden ab August 2018 angeboten.
Bei der Anmeldung legen Sie bitte einen Geburtennachweis (z. B. Stammbuch) für das Kind vor. Im Vorjahr zurückgestellte Kinder sind erneut anzumelden.
Bei Rückfragen steht die Stadtverwaltung, Frau Heidkamp, Telefon 04442 / 886-1011, für Auskünfte gerne zur Verfügung.
Tobias Gerdesmeyer
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