Veröffentlicht am:
08.09.2023
Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann der Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung vom 18. September bis zum 19. Oktober 2023 im Rathaus der Stadt Lohne, Bauamt, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Außerhalb der genannten Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 04442-886 0) eingesehen werden. Auch besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass
- nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können,
- mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 12/XII die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 für den Bereich Stadtmitte und 12/X für das Gebiet zwischen Rixheimer Platz, Kirchplatz, Kirchweg, Brinkstraße und der Vogtstraße im überplanten Bereich rechtsunwirksam werden.
Dr. Voet
Ansprechpartner

Sarah Tombrägel
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Rathaus
Etage:
3. Obergeschoss
Zimmer:
310
Funktion:
- Stellvertretende Abteilungsleiterin
Abteilung: