Bebauungsplan Nr. 146 B für den Bereich westlich der Jägerstraße mit örtlichen Bau-vorschriften der Stadt Lohne

Veröffentlicht am: 16.09.2017
Autor: Kathmann
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

b) Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetz


Die Stadt Lohne hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 146 B für den Bereich westlich der Jägerstraße mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

B146B_Skizze_Internet

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB können die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 212, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr) ab sofort bis zum 30. Oktober 2017 eingesehen werden. Im Rahmen dieser öffentlichen Unterrichtung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen sowie die
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt.

Der Entwurf des o. a. Bebauungsplanes sowie die Begründung stehen im Internet zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung:

www.lohne.de/Buergerservice/Bekanntmachungen.htm

Gerdesmeyer

 

Ansprechpartner

Rebekka Graw
Rebekka Graw
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 312
Funktion:
  • Abteilungsleiterin
  • Stellvertretende Amtsleiterin

Ralf Blömer
Ralf Blömer
Tel.: 04442 886-6001
Fax: 04442 886-8560
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
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  • Amtsleiter