Bebauungsplan Nr. 155 "Sport- und Mehrzweckhalle Vechtaer Straße" der Stadt Lohne mit örtlichen Bauvorschriften

Veröffentlicht am: 16.12.2017
Autor: Petra Haskamp
Bebauungsplan Nr. 155 „Sport- und Mehrzweckhalle Vechtaer Straße“ der Stadt Lohne mit örtlichen Bauvorschriften

Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne hat dem geänderten Entwurf des o. a. Bebauungsplanes sowie der Begründung zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Ziel der Bauleitplanung ist der Bau einer Sport- und Mehrzweckhalle an der Vechtaer Straße.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

B-Plan 155
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 155 mit Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB vom 18. Dezember 2017 bis zum 27. Januar 2018 im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 212, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) öffentlich aus. Außerhalb der genannten Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 04442-886 0) eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungszeit abgegeben werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind derzeit verfügbar:

  • Schalltechnischer Bericht zur Nutzung einer geplanten Sport- und Mehrzweckhalle inklusive Nebenanlagen an der Vechtaer Straße, 22.04.2016
  • Faunistischer Fachbeitrag, 10.06.2017
  • Lageplan Biotoptypen, 24.11.2017
  • Waldersatzfläche – Ehrendorfer Obere Mark, 04.08.2016
  • Externe Kompensationsfläche Diepholz – Falkenhardt, 12.12.2017
  • Pflege- und Entwicklungskonzept Diepholz – Falkenhardt; Fläche nördlich der Hunte, September 2015
  • Lageplan Außenanlagen und Entwässerung, 24.11.2017

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können,
  • mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 155 die bisherigen Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. Nr. 70/I, Nr. 84/I sowie Nr. 20 im überplanten Bereich rechtsunwirksam werden,
  • der Entwurf des o. a. Bebauungsplanes, die Begründung sowie die umweltbezogenen Informationen unter folgender Adresse im Internet zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung stehen: https://www.lohne.de/Buergerservice/Bekanntmachungen.htm

Kühling
Allgemeiner Vertreter
des Bürgermeisters

 

Ansprechpartner

Rebekka Graw
Rebekka Graw
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 312
Funktion:
  • Abteilungsleiterin
  • Stellvertretende Amtsleiterin