Bebauungsplan Nr. 159 für den Bereich „nördlich der Landwehrstraße / westlich und östlich Am Grevingsberg“

Veröffentlicht am: 24.03.2022
Erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne hat dem Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

2022-03-24_B159_Skizze Internet

Die Planunterlagen liegen gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB vom 04. April 2022 bis zum 10. Mai 2022 im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) öffentlich aus. Außerhalb der genannten Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 04442-886-0) eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungszeit abgegeben werden.

Gutachten und Untersuchungen

  • Faunistischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 159, Alexander Zilz - Büro für Landschaft und Ökologie, 2017
  • Biotoptypenkartierung, Bebauungsplan Nr. 159, Nordlohne & Bechly Tiefbau- und Grünplanungs GmbH, 2019
  • Boden- und Grundwasseruntersuchung, Rubach und Partner, 2017
  • Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 159, TÜV NORD, 2021
  • Geruchsgutachten, TÜV NORD, 2022
  • Stellungnahme zur geplanten Ansiedlung einer Filiale von Netto Marken- Discount in Lohne, Landwehrstraße, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, 2021
  • Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Vechta, 2005
  • Landschaftsplan für die Stadt Lohne, 1995
  • NIBIS Kartenserver
  • Niedersächsische Umweltkarten

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Umweltbericht insbesondere die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter und die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen thematisiert:

1. Zum Schutzgut Mensch:

Aussagen zu Gewerbe- und Verkehrslärm sowie Beschreibung der Auswirkungen der Planung.

2. Zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt:

Bestandserfassung der Biotoptypen, Brutvögel, Fledermäuse und der Vegetation sowie                   Beschreibung der Auswirkungen der Planung.

3. Zum Schutzgut Boden / Fläche:

Darstellung der vorhandenen Bodentypen, der Ergebnisse der Bodenuntersuchung sowie Aussagen zu zukünftigen Versiegelungen und zur Entwicklung der Bodenfunktionen.

4. Zum Schutzgut Wasser:

Aussagen zum Grundwasserspiegel, der Grundwasseruntersuchung und zur Regenwasserrückhaltung sowie zu den Auswirkungen der Planung.

5. Zum Schutzgut Klima und Luft:

Allgemeine Erfassung des Klimas im Plangebiet und der angrenzenden Umgebung sowie         Aussagen zu den Geruchsimmissionen und Lärm- und Abgasemissionen sowie den Auswirkungen der Planung.

6. Zum Schutzgut Landschaft:

Beschreibung des Landschafts- und Ortsbildes und die Auswirkungen der Planung.

7. Zum Schutzgut Kultur und Sachgüter:

Aussagen zum Vorkommen von Kultur- oder Sachgütern z.B. in Form von Baudenkmälern sowie den Auswirkungen der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können,
  • DIN-Normen und sonstige außerstaatliche Regelwerke, auf die die Bauleitpläne Bezug nehmen, in der jeweils gültigen Fassung während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Bauamt der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, Zimmer 307 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden.
 

Ansprechpartner

Sarah Tombrägel
Sarah Tombrägel
Tel.: 04442 886-6104
Fax: 04442 886-8560
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 310
Funktion:
  • Stellvertretende Abteilungsleiterin