Bebauungsplan Nr. 160/IV „Steuerung von Tierhaltungsanlagen“ der Stadt Lohne a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlicht am: 24.03.2018
Autor: Kathmann
Die Stadt Lohne hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 160/IV „Steuerung von Tierhal-tungsanlagen“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Bauge-setzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Ziel der Bauleitplanung ist es, die bisher wenig oder nicht bebauten Landschaftsräume weitestgehend von Tierhaltungsanlagen freizuhalten, die die Tourismus- und Naherholungsfunktionen des Raumes beeinträchtigen können. Der Gel-tungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

2018-03-21_B160-IV_Skizze Internet

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB können die Planunterlagen ab sofort bis zum 11. Mai 2018 im Rathaus der Stadt Lohne, Bauamt, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Außerhalb der genannten Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 04442-886 0) eingesehen werden. Im Rahmen dieser öffentlichen Unterrichtung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt.

Der Entwurf des o. a. Bebauungsplanes sowie die Begründung stehen im Internet zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung: www.lohne.de/Buergerservice/Bekanntmachungen.htm

Gerdesmeyer

 

Ansprechpartner

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