Veröffentlicht am:
07.07.2017
Autor:
Petra Haskamp
Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung liegen gem. § 13a Abs. 2 BauGB vom 17.07.2017 bis zum 25.08.2017 im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 212, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) öffentlich aus. Außerhalb der genannten Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 04442-886 0) eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungszeit abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass
- der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird,
- nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungspläne unberücksichtigt bleiben können,
- ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können,
- mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 164 werden die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 I und Nr. 12 II im überplanten Bereich rechtsunwirksam,
- der Entwurf des o. a. Bebauungsplanes sowie die Begründung unter folgender Adresse im Internet zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung stehen:www.lohne.de/buergerservice/bekanntmachungen
Gerdesmeyer
Ansprechpartner

Rebekka Graw
Tel.:
04442 886-6101
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Rathaus
Etage:
3. Obergeschoss
Zimmer:
312
Funktion:
- Abteilungsleiterin
- Stellvertretende Amtsleiterin
Abteilung: