Bebauungsplan Nr. 54 E für den Bereich "Südlich Nachtigallenweg"

Veröffentlicht am: 18.11.2017
Autor: Petra Haskamp
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadt Lohne hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 E für den Bereich „Südlich Nachtigallenweg“ beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

2017-11-16_B54E_Geltungsbereich (1)
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB können die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 212, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr) ab sofort bis zum 05. Januar 2018 eingesehen werden. Im Rahmen dieser öffentlichen Unterrichtung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt.

Der Entwurf des o. a. Bebauungsplanes sowie die Begründung stehen im Internet zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung: www.lohne.de/Buergerservice/Bekanntmachungen.htm

Gerdesmeyer

 

Ansprechpartner

Rebekka Graw
Rebekka Graw
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 312
Funktion:
  • Abteilungsleiterin
  • Stellvertretende Amtsleiterin