Bebauungsplan Nr. 76 – 9. Änderung für den Bereich „Wicheler Flur / Meistermannsweg“
Gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Änderungen und Ergänzungen sind in der Planzeichnung und in der Begründung durch Umrandung bzw. Markierung gekennzeichnet. Diese sind im Einzelnen:
- Darstellung der ermittelten Deponiegrenze (Flurstücke 170/9, 170/13 und 170/11) einschl. eines Sicherheitsabstandes von 15 m (Flurstücke 170/7, 170/9, 170/11 und 180/14) im nordwestlichen Teil des Geltungsbereiches; Altablagerungsflächen und Schutzstreifen sind von Bebauung freizuhalten (Änderung der Baugrenze),
- Fläche zum Anpflanzen und Fläche für Wald im Norden des Geltungsbereiches aus dem Bebauungsplan Nr. 76 übernommen,
- Fläche zum Anpflanzen entlang der L846 auf 4 m reduziert,
- Erläuterung zum Bereich ohne Ein- und Ausfahrt ergänzt,
- Hinweis auf Umgang mit Niederschlagswasser im Bereich der Altablagerung ergänzt,
- Hinweis auf Leitungsgräben im Bereich der Altablagerung ergänzt,
- Hinweis zum Artenschutz ergänzt bzw. aktualisiert.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 – 9. Änderung mit der Begründung und die wesentlichen bereits vorliegenden Stellungnahmen liegen ab sofort bis zum 06. September 2021 im Rathaus der Stadt Lohne, Bauamt, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) öffentlich aus. Außerhalb der genannten Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 04442-886 0) eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungszeit abgegeben werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Faunistischer Fachbeitrag zum B-Plan Nr. 76 - 8. Änderung „für den Bereich Vechtaer Straße / Wicheler Flur", Diplom-Biologen Plaisier & Fittje, 15.01.2018
- Bodengutachten zum B-Plan Nr. 76 - 8. Änderung, Erdbaulabor Strube, 13.05.2015
- Beurteilung/Stellungnahme zum B-Plan Nr. 76 - 8. Änderung, Erdbaulabor Strube, 07.12.2016
- Bodenluftuntersuchungen „Wicheler Flur“ inkl. Ergänzung einer Karte vom 14.12.2018, Ingenieurgeologie Dr. Lübbe, 03.12.2018
- Erkundung der nordöstlichen Altablagerungsgrenze, Altlablagerung Wicheler Flur/Meistermannsweg, Ingenieurgeologie Dr. Lübbe, 26.03.2019
- Schalltechnischer Bericht zum B-Plan Nr. 93 (neu), TÜV Nord, 13.11.2010
- Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Nr. 102 „Wicheler Flur / Brägeler Pickerweg“, TÜV Nord, 19.01.2017
- Rasterlärmkarte im Rahmen der Schalltechnischen Untersuchung zum B-Plan Nr. 102 „Wicheler Flur / Brägeler Pickerweg“, TÜV Nord, 16.11.2016
- Lärmschutzgutachten zum B-Plan Nr. 139 "Mühlenkamp", Büro für Lärmschutz, 25.01.2011
Es wird darauf hingewiesen, dass
- der Bebauungsplan im beschleunigen Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird,
- nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können,
- mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 76 – 9. Änderung werden die bisherigen Festsetzungen der Bebauungsplans Nr. 76 im überplanten Bereich rechtsunwirksam.
Kühling
Allgemeiner Vertreter
des Bürgermeisters
Ansprechpartner

- Abteilungsleiterin
- Stellvertretende Amtsleiterin
Download
- 01_B076_9_Plan_Entwurf
- 02_B076_9_Begruendung_Entwurf
- 03_B076_9_Faunistischer_Fachbeitrag
- 04_B076_9_Bodengutachten 2019
- 05_B076_9_Bodengutachten 2018
- 06_B076_9_Stellungnahme_Beurteilung 2016
- 07_B076_9_Bodengutachten 2015
- 08_B93_Schalltechnischer_Bericht_2010
- 09_B102_Schallgutachten_2017
- 10_B139_Schallgutachten_2011
- 11_B102_Lärmpegelbereiche_2016