Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 17. August 2017 bis
20. September 2017 im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 212, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) öffentlich aus. Außerhalb der genannten Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 04442-886 0) eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungszeit abgegeben werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Ornithologischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 92/IV für den Bereich „Bruchweg / Im Brauck“, von Juli 2017
- Zwischenbericht zur Fledermausfauna als Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 92/IV für den Bereich „Bruchweg/Im Brauck“, von Juli 2017
In dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB werden insbesondere die voraussichtlichen Auswirkungen auf folgende Schutzgüter behandelt: Schutzgut Mensch, Schutzgut Natur und Landschaft, Schutzgut Lebensraum/Fauna, Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser, Schutzgut Klima/Luft, Schutzgut Orts-/Landschaftsbild, Schutzgut Kultur- und Sachgüter.
Es wird darauf hingewiesen, dass
- nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungspläne unberücksichtigt bleiben können,
- ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können,
- der Entwurf des o. a. Bebauungsplanes sowie die Begründung unter folgender Adresse im Internet zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung stehen: www.lohne.de/buergerservice/bekanntmachungen.htm
Gerdesmeyer
Ansprechpartner

- Abteilungsleiterin
- Stellvertretende Amtsleiterin