Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Lohne  für das Haushaltsjahr 2017

Veröffentlicht am: 13.12.2017
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 119 Abs. 4 und 120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Vechta am 28.11.2017 erteilt worden.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG in der Zeit vom 14.12.2017 bis 22.12.2017 zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 126, öffentlich aus.

Lohne, den 13.12.2017

Stadt Lohne (Oldenburg) 
Tobias Gerdesmeyer
Bürgermeister

 

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Lohne für das Haushaltsjahr 2017

Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. GVBI. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.03.2017 (Nds. GVBl. S. 48), hat der Rat der Stadt Lohne in der Sitzung am 18.10.2017 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträgeerhöht umvermindert umund damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge festgesetzt auf
Ergebnishaushalt
Ordentliche Erträge44.400.600 €2.292.000 €46.692.600 €
Ordentliche Aufwendungen44.351.900 €1.417.800 €45.769.700 €
Außerordentliche Erträge800.000 €800.000 €
Außerordentliche Aufwendungen200.000 €200.000 €
Finanzhaushalt
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit42.398.100 €2.292.000 €44.690.100 €
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit40.220.000 €1.417.800 €41.637.800 €
Einzahlungen für Investitionstätigkeit6.818.000 €38.000 €6.856.000 €
Auszahlungen für Investitionstätigkeit12.888.000 €628.000 €13.516.000 €
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit200.000 €1.000.000 €1.200.000 €
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit92.000 €92.000 €
Nachrichtlich
Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts49.416.100 €3.330.000 €52.746.100 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts53.200.000 €2.045.800 €55.245.800 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 200.000 € um 1.000.000 € erhöht und damit auf 1.200.000 € neu festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 4.000.000 € um 1.200.000 € erhöht und auf 5.200.000 € festgesetzt.

Die §§ 4 bis 6 bleiben unverändert.

Lohne, 18.10.2017

gez. Tobias Gerdesmeyer, Bürgermeister

 

Ansprechpartner

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Hermann Theder
Tel.: 04442 886-2001
Fax: 04442 886-8520
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Rathaus
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Zimmer: 229
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  • Kämmerer
  • Amtsleiter