Haushaltssatzung der Stadt Lohne für das Haushaltsjahr 2017

Veröffentlicht am: 07.03.2017
Autor: Karin Rache
Aufgrund des § 112 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. GVBI S. 576) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Lohne in der Sitzung am 14.12.2016 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

  1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                               44.400.600 €

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                                  44.351.900 €

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                                         800.000 €

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                              200.000 €

  1. 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                 42.398.100 €

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                40.220.000 €

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                                       6.818.000 €

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                                    12.888.000 €

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                                     200.000 €

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                                      92.000 €

festgesetzt.

Nachrichtlich:

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                         49.416.100 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                        53.200.000 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförder-Maßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 200.000 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 4.000.000 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2017 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Hebesätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                 275 %

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                           275 %

  1. Gewerbesteuer                                                                                                              330 %

§ 6

Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 NKomVG gelten als unerheblich, wenn sie 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes, höchstens aber 10.000 € bei dem jeweiligen Haushaltsansatz nicht übersteigen.

Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 NKomVG gelten als unerheblich, wenn sie 10.000 € bei dem jeweiligen Haushaltsansatz nicht übersteigen.

Lohne, 14.12.2016                                                                         Tobias Gerdesmeyer

                                                                                                        Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 119 Abs. 4 und 120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Vechta am 06.03.2017 erteilt worden.

Die Haushaltssatzung liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG in der Zeit vom 13.03.2017 bis 21.03.2017 zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Lohne, Zimmer Nr. 126, öffentlich aus.

Lohne, den 10.03.2017                                                                  Stadt Lohne (Oldenburg)         

                                                                                                       Tobias Gerdesmeyer

                                                                                                        Bürgermeister

 

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