§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 47.687.100 €
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 46.945.100 €
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 800.000 €
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 200.000 €
2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 45.859.100 €
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 42.633.700 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 5.302.000 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 14.799.000 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 100.000 €
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 151.000 €
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 51.261.100 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 57.583.700 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförder-Maßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 100.000 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 5.588.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Hebesätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 275 %
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 275 %
2. Gewerbesteuer 330 %
§ 6
Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 NKomVG gelten als unerheblich, wenn sie 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes, höchstens aber 10.000 € bei dem jeweiligen Haushaltsansatz nicht übersteigen.
Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 NKomVG gelten als unerheblich, wenn sie 10.000 € bei dem jeweiligen Haushaltsansatz nicht übersteigen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 119 Abs. 4 und 120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Vechta am 20.02.2018 erteilt worden.
Die Haushaltssatzung liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG in der Zeit vom 05.04.2018 bis 13.04.2018 zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Lohne, Zimmer Nr. 126, öffentlich aus.
gez.
Gerdesmeyer