Haushaltssatzung der Stadt Lohne für das Haushaltsjahr 2019

Veröffentlicht am: 22.01.2019
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach §§ 119 Abs. 4 und 120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Vechta am 15.01.2019 erteilt worden.

Aufgrund des § 112 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. GVBI. S. 576) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Lohne in der Sitzung am 12.12.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 49.375.500 €
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 46.522.000 €
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 800.000 €
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 200.000 €
2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 47.551.000 €
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 41.917.600 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 4.789.500 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 12.060.000 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 100.000 €
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 949.000 €
festgesetzt.

Nachrichtlich:

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 52.440.500 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 54.926.600 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 100.000 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.680.000 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung
von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 7.000.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Hebesätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 275 %
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 275 %
2. Gewerbesteuer 330 %

§ 6

Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 NKomVG gelten
als unerheblich, wenn sie 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes, höchstens aber 10.000 € bei
dem jeweiligen Haushaltsansatz nicht übersteigen.

Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 NKomVG gelten
als unerheblich, wenn sie 10.000 € bei dem jeweiligen Haushaltsansatz nicht übersteigen.

Die Haushaltssatzung liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG in der Zeit vom 23.01.2019 bis 31.01.2019
zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Lohne, Zimmer Nr. 126, öffentlich aus.

Lohne, den 18.01.2019 Stadt Lohne (Oldenburg)

Tobias Gerdesmeyer
Bürgermeister

 

Ansprechpartner

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