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Haushaltssatzung der Stadt Lohne für das Haushaltsjahr 2019

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Veröffentlicht am: 22.01.2019
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach §§ 119 Abs. 4 und 120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Vechta am 15.01.2019 erteilt worden.

Aufgrund des § 112 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. GVBI. S. 576) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Lohne in der Sitzung am 12.12.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 49.375.500 €
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 46.522.000 €
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 800.000 €
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 200.000 €
2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 47.551.000 €
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 41.917.600 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 4.789.500 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 12.060.000 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 100.000 €
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 949.000 €
festgesetzt.

Nachrichtlich:

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 52.440.500 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 54.926.600 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 100.000 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.680.000 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung
von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 7.000.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Hebesätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 275 %
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 275 %
2. Gewerbesteuer 330 %

§ 6

Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 NKomVG gelten
als unerheblich, wenn sie 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes, höchstens aber 10.000 € bei
dem jeweiligen Haushaltsansatz nicht übersteigen.

Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 NKomVG gelten
als unerheblich, wenn sie 10.000 € bei dem jeweiligen Haushaltsansatz nicht übersteigen.

Die Haushaltssatzung liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG in der Zeit vom 23.01.2019 bis 31.01.2019
zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Lohne, Zimmer Nr. 126, öffentlich aus.

Lohne, den 18.01.2019 Stadt Lohne (Oldenburg)

Tobias Gerdesmeyer
Bürgermeister

 

Ansprechpartner

Theder_Hermann
Hermann Theder
Tel.: 04442 886-2001
E-Mail: hermann.theder@lohne.de
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 2. Obergeschoss
Zimmer: 229
Funktion:
  • Kämmerer
  • Amtsleiter
Abteilung:
  • Amt für Wirtschaftsförderung, Grundstücksverwaltung und Finanzen
  • Finanz- und Haushaltsabteilung

 
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Stadt Lohne

Vogtstraße 26
49393 Lohne
Telefon:
04442 886-0
Email:
rathaus@lohne.de

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von 08:30 bis 12:30 Uhr
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Dienstag:
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und 14:30 bis 16:00 Uhr
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Das Bürgerbüro und die Zentrale sind auch in den Mittagsstunden besetzt. Außerdem haben das Standesamt und das Bürgerbüro am Donnerstagnachmittag bis 18.00 Uhr geöffnet.

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