Veröffentlicht am: 12.03.2021
Die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach §§ 119 Abs. 4 und 120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Vechta am 03.03.2021 erteilt worden. Die Haushaltssatzung liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG in der Zeit vom 15.03.2021 bis 23.03.2021 zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Lohne, Zimmer Nr. 229, öffentlich aus.

Aufgrund des § 112 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. GVBI. S. 576) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Lohne in der Sitzung am 09.12.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                               49.687.700 €

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                                  47.934.800 €

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                                         800.000 €

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                              200.000 €

2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                 47.837.200 €

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                43.076.800 €

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                                       6.896.000 €

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                                    20.317.000 €

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                                  2.700.000 €

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                                 1.089.000 €

festgesetzt.

Nachrichtlich:

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                          57.433.200 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                         64.482.800 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförder-Maßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.700.000 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 9.520.000 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 7.000.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Hebesätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 275 %

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 275 %

2. Gewerbesteuer 330 %

§ 6

Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 NKomVG gelten als unerheblich, wenn sie 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes, höchstens aber 10.000 € bei dem jeweiligen Haushaltsansatz nicht übersteigen.

Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 NKomVG gelten als unerheblich, wenn sie 10.000 € bei dem jeweiligen Haushaltsansatz nicht übersteigen.

Lohne, 09.12.2020

Tobias Gerdesmeyer
Bürgermeister

 

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