Die Stadt Lohne beabsichtigt, den Lärmaktionsplan gemäß der EU- Umgebungslärmrichtlinie, umgesetzt in nationales Recht durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 47 a- f BImSchG), aufzustellen. Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Stadt Lohne zu ermitteln sowie Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung darzustellen. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (Stufe 4) wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung am 02.05.2023 öffentlich vorgestellt.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt gemäß § 47 d BImSchG zur Einsichtnahme ab sofort bis zum 23.05.2024 im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 314, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) öffentlich aus. Außerhalb der genannten Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 04442 886-0) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder -innerhalb der Dienststunden- zur Niederschrift abgegeben werden.
Dr. Voet
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