75. Änderung des Flächennutzungsplanes ’80 für den Bereich „Zur alten Raketenstellung“ der Stadt Lohne

Veröffentlicht am: 21.10.2017
Autor: Sabrina Kathmann
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB)
b) Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadt Lohne hat die Aufstellung der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes ’80 für den Bereich „Zur alten Raketenstellung“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Ziel der Bauleitplanung ist die Änderung einer landwirtschaftlichen Fläche zu einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Hundeübungsplatz.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

2017-10-18_FNP75_SkizzeInternet (1)

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB können die Planunterlagen ab sofort bis zum 25. November 2017 im Rathaus der Stadt Lohne, Bauamt, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) eingesehen werden. Außerhalb der genannten Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 04442-886 0) eingesehen werden. Im Rahmen dieser öffentlichen Unterrichtung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt.

Der Entwurf des o. a. Bauleitplanes sowie die Begründung stehen im Internet zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung:

www.lohne.de/Buergerservice/Bekanntmachungen.htm

Gerdesmeyer

 

Ansprechpartner

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