Raumordnungsverfahren für die Planung der 380-kv-Leitung Conneforde-Cloppenburg-Merzen, Maßnahme 51b

Veröffentlicht am: 22.12.2017
Autor: Petra Haskamp
Wiederholung der Auslegung der Antragsunterlagen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 10 Abs. 5 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) i. V. m. dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

TenneT TSO GmbH und Amprion GmbH (Vorhabenträger/Übertragungsnetzbetreiber) beabsichtigen die Errichtung einer 380-kV-Leitung zwischen Conneforde (Gemeinde Wiefelstede, Landkreis Ammerland), Cloppenburg (Landkreis Cloppenburg) und Merzen (Samtgemeinde Neuenkirchen, Landkreis Osnabrück). Der Nordteil dieses Projekts liegt im Netzgebiet der TenneT, für den Südteil im Bereich des Landkreises Osnabrück ist Amprion verantwortlich. Für den Südteil Cloppenburg-Merzen haben Amprion und Tennet die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens beantragt.

Der Bedarf einer 380-kV-Leitung von Conneforde über Cloppenburg nach Merzen ist im Bundesbedarfsplangesetz durch den Bundesgesetzgeber abschließend festgestellt.

Mit einer Änderung des Energierechts wurde im Dezember 2015 für dieses Vorhaben die Möglichkeit einer Teilerdverkabelung eröffnet.

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat am 18.10.2017 das Raumord-nungsverfahren mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit gemäß § 15 Raumord-nungsgesetz des Bundes und § 9 ff. Niedersächsisches Raumordnungsgesetz für einen Trassenkorridor zwischen Cloppenburg und Merzen eingeleitet.

Gemäß § 74 Abs. 2 UVPG richtet sich die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem UVPG in der vor dem 16. Mai 2017 geltenden Fassung. Es handelt sich hierbei um das UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), mit Wirkung vor dem 16. Mai 2017 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30.11.2016 (BGBl. I S. 2749). Die Pflicht zur Durchführung einer UVP für das Vorhaben ergibt sich aus § 16 Abs. 1 i. V. m. §§ 3a und 3b und Anlage 1 Nr. 19.1.1 UVPG alter Fassung.

Die Antragsunterlagen wurden im Rahmen des Verfahrens bereits öffentlich ausgelegt, auf-grund eines Formfehlers ist das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung jedoch zu wiederholen.

Die im Vergleich zur ersten Beteiligung unveränderten Unterlagen liegen in der Zeit vom 11.01.2018 bis 12.02.2018 zur Einsicht für die Öffentlichkeit aus; die Auslegung erfolgt im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 212, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 8:30 bis 12:30 Uhr).

Zusätzlich kann jedermann auf der Internetseite www.380kv-CCM.niedersachsen.de die Verfahrensunterlagen einsehen.

Gem. § 10 Abs. 5 NROG i.V.m. § 9 UVPG liegen folgende Unterlagen einschl. Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens zur Einsichtnahme aus:

Unterlage 1 Erläuterungsbericht (enthält Übersichtskarte, technische Angaben zur 380-kV-Höchstspannungsübertragung, Ausführungen zu Voruntersuchungen und Zusammenfassung der Untersuchungen zum Raumordnungsverfahren)

Unterlage 2 Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) (enthält allgemein verständliche Zusammen-fassung, Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens, Auswirkungsprognose und Variantenvergleich, mögliche Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie zur Kompensation von Umweltauswirkungen)

Unterlage 3 Natura 2000-Voruntersuchung (enthält eine Vorprüfung, ob relevante Auswirkungen auf die FFH-Gebiete „Wald bei Burg Dinklage“, „Bäche im Artland“ und „Gehn“ sowie das Vogelschutzgebiet „Alfsee“ zu erwarten sind)

Unterlage 4 Artenschutzfachbeitrag (enthält eine Vorprüfung zum Bestand und zur Betroffenheit von gemeinschaftlich geschützten Arten)

Unterlage 5 Raumverträglichkeitsstudie (RVS) (enthält Ausführungen und Karten zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Belangen der Raumordnung)

Unterlage 6 Teilvariantenvergleiche (enthält Ermittlungen, welche Teilvarianten mit den geringsten Umweltwirkungen verbunden sind und sich als raumverträglich erweisen)

Unterlage 7 Engstellensteckbriefe (enthält einzelfallbezogene Prüfungen zur Teilerdverkabelung)

Jedermann kann sich bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum 26.02.2018, bei der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, schriftlich oder zur Niederschrift zu dem Vorhaben äußern. Die Gemeinde leitet die fristgerecht vorgebrachten Äußerungen an die obere Landesplanungsbehörde weiter.

Stellungnahmen können außerdem in elektronischer Form beim ArL Weser-Ems an die Mailadresse

ccm51b@arl-we.niedersachsen.de

abgegeben werden.

Die Stellungnahmen werden in die Prüfung und Abwägung im Zuge des Raumordnungsverfahrens einbezogen. Der Vorhabenträger erhält die Stellungnahmen zur Kenntnis. Wenn dieses nicht gewollt ist, ist dieses in der Stellungnahme anzugeben. Eine individuelle Beantwortung der Einwendungen erfolgt weder durch die Gemeinde noch durch die obere Landesplanungsbehörde.

Die Antragsunterlagen sind unverändert. Die bereits im Rahmen der ersten Beteiligung ab-gegebenen Stellungnahmen fließen weiterhin in das Raumordnungsverfahren ein. Die erneute Abgabe einer bereits vorliegenden Stellungnahme ist nicht erforderlich.

Das Raumordnungsverfahren schließt mit einer Landesplanerischen Feststellung gem. § 11 Abs. 1 NROG ab, die die Raumverträglichkeit der geplanten 380-kV-Leitung, insbesondere die Prüfung von Trassenalternativen, zum Gegenstand hat. Die Landesplanerische Feststellung ist in einem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen. Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens wird eine Ausfertigung der Landesplanerischen Feststellung, aus der sich auch die Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Belangen ergibt, einen Monat zur Einsicht ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht. Sofern eine Veröffentlichung im Internet erfolgt, wird dies ebenfalls bekannt gemacht werden.

Beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg als für die Durchführung des Raumordnungsverfahrens und die Erstellung der Landesplanerischen Feststellung zuständige obere Landesplanungsbehörde sind weitere Informationen zum Verfahren erhältlich.

Gerdesmeyer

 

Ansprechpartner

Ralf Blömer
Ralf Blömer
Tel.: 04442 886-6001
Fax: 04442 886-8560
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 314
Funktion:
  • Amtsleiter

 

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