Raumordnungsverfahren für die Planung der 380kV-Leitung Conneforde-Cloppenburg-Merzen, Maßnahme 51b

Veröffentlicht am: 23.10.2017
Autor: Sabrina Kathmann
Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen gem. § 10 Abs. 5 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG).

TenneT TSO GmbH und Amprion GmbH (Vorhabenträger/Übertragungsnetzbetreiber) beab-sichtigen die Errichtung einer 380-kV-Leitung zwischen Conneforde (Gemeinde Wiefelstede, Landkreis Ammerland), Cloppenburg (Landkreis Cloppenburg) und Merzen (Samtgemeinde Neuenkirchen, Landkreis Osnabrück). Der Nordteil dieses Projekts liegt im Netzgebiet der TenneT, für den Südteil im Bereich des Landkreises Osnabrück ist Amprion verantwortlich.

Der Bedarf einer 380-kV-Leitung von Conneforde über Cloppenburg nach Merzen ist im Bundesbedarfsplangesetz durch den Bundesgesetzgeber abschließend festgestellt.

Mit einer Änderung des Energierechts wurde im Dezember 2015 für dieses Vorhaben die Möglichkeit einer Teilerdverkabelung eröffnet.

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat am 18.10.2017 das Raumordnungsverfahren mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit gemäß § 15 Raumordnungsgesetz des Bundes und § 9 ff. Niedersächsisches Raumordnungsgesetz für einen Trassenkorridor zwischen Cloppenburg und Merzen eingeleitet.

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 26.10.2017 bis einschließlich 27.11.2017 zur Einsicht für die Öffentlichkeit aus; die Auslegung erfolgt im Rathaus der Stadt Lohne, Bauamt, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr).
 

Jedermann kann sich bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis einschließlich 11.12.2017, bei der Stadt Lohne schriftlich oder zur Niederschrift zu dem Vorhaben äußern. Die Stadt leitet die fristgerecht vorgebrachten Äußerungen an die Landesplanungsbehörde weiter.

Zusätzlich kann jedermann auf der Internetseite www.380kv-CCM.niedersachsen.de die Verfahrensunterlagen einsehen und auch online eine Stellungnahme abgeben.

Die Stellungnahmen werden in die Prüfung und Abwägung im Zuge des Raumordnungsverfahrens einbezogen. Der Vorhabenträger erhält die Stellungnahmen zur Kenntnis. Wenn dieses nicht gewollt ist, ist dieses in der Stellungnahme anzugeben. Eine individuelle Beantwortung der Einwendungen erfolgt weder durch die Stadt noch durch die Landesplanungsbehörde.

Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens wird eine Ausfertigung der Landesplanerischen Feststellung, aus der sich auch die Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Belangen ergibt, einen Monat zur Einsicht ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht. Sofern eine Veröffentlichung im Internet erfolgt, wird dies ebenfalls bekannt gemacht werden.

Gerdesmeyer

 

Ansprechpartner

Ralf Blömer
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