Veröffentlicht am:
01.07.2017
Autor:
Petra Haskamp
Mit dieser Bekanntmachung in der Oldenburgischen Volkszeitung wird die Satzung gem. § 10 Abs. 3 BauGB rechtsverbindlich. Die Satzung kann ab sofort im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 212, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung eingesehen werden. Auf Verlangen wird Auskunft über den Planinhalt gegeben.
Hinweis:
Gem. § 215 BauGB werden unbeachtlich
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Lohne unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Die Satzung steht im Internet unter der folgenden Adresse zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung: www.lohne.de/buergerservice/bekanntmachungen
Gerdesmeyer
Ansprechpartner

Rebekka Graw
Tel.:
04442 886-6101
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Rathaus
Etage:
3. Obergeschoss
Zimmer:
312
Funktion:
- Abteilungsleiterin
- Stellvertretende Amtsleiterin
Abteilung: