Satzung über die Festlegung eines bebauten Bereiches im Außenbereich „Lerchental“

Veröffentlicht am: 29.03.2018
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB)


Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne hat beschlossen, für einen Teilbereich im Außenbereich „Lerchental“ eine Satzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB zu erlassen. Der Geltungsbereich, der von dieser Satzung betroffen ist, ist im nachstehenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht.

2018-03-27_Skizze
Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann der Entwurf der Satzung ab sofort bis zum 11. Mai 2018 im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 212, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr) eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Außerhalb der genannten Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 04442-886 0) eingesehen werden. Auch besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können,
  • ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können,
  • der Entwurf der o. a. Satzung unter folgender Adresse im Internet zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung steht:

    www.lohne.de/Buergerservice/Bekanntmachungen.htm

Kühling
Allgemeiner Vertreter
des Bürgermeisters

 

Ansprechpartner

Rebekka Graw
Rebekka Graw
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 312
Funktion:
  • Abteilungsleiterin
  • Stellvertretende Amtsleiterin