Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann der Entwurf der Satzung ab sofort bis zum 11. Mai 2018 im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 212, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr) eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Außerhalb der genannten Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 04442-886 0) eingesehen werden. Auch besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass
- nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können,
- ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können,
- der Entwurf der o. a. Satzung unter folgender Adresse im Internet zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung steht:
www.lohne.de/Buergerservice/Bekanntmachungen.htm
Kühling
Allgemeiner Vertreter
des Bürgermeisters
Ansprechpartner

- Abteilungsleiterin
- Stellvertretende Amtsleiterin