Veröffentlicht am:
17.01.2020
Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Begründung ab sofort bis zum 21. Februar 2020 im Rathaus der Stadt Lohne, Bauamt, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Außerhalb der genannten Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 04442-886 0) eingesehen werden. Auch besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass
- nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gerdesmeyer
Ansprechpartner

Rebekka Graw
Tel.:
04442 886-6101
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Rathaus
Etage:
3. Obergeschoss
Zimmer:
312
Funktion:
- Abteilungsleiterin
- Stellvertretende Amtsleiterin
Abteilung: