Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. VI zwischen „Korkenstraße und der Straße Am Bahnhof“ der Stadt Lohne

Veröffentlicht am: 23.06.2018
Autor: Sabrina Kathmann
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadt Lohne hat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VI für den Bereich „Korkenstraße und der Straße Am Bahnhof“ beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

Geltungsbereich

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB können die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 212, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr) ab sofort bis zum 01. August 2018 eingesehen werden. Im Rahmen dieser öffentlichen Unterrichtung wird die Konzeptidee für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes dargelegt.

Der Übersichtsplan, aus dem die Lage des Plangebietes ersichtlich ist, und die Konzeptidee für das Vorhaben „Wohnpark Hopener Gärten stehen im Internet zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung: www.lohne.de/Buergerservice/Bekanntmachungen.htm

Gerdesmeyer

 

Ansprechpartner

Rebekka Graw
Rebekka Graw
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 312
Funktion:
  • Abteilungsleiterin
  • Stellvertretende Amtsleiterin