Wahlbekanntmachung Bürgermeisterwahl

Veröffentlicht am: 27.12.2021
Wahlbekanntmachung des Tages der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Lohne sowie einer etwaigen Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
  1. Tag der Neuwahl des Bürgermeisters der Stadt Lohne und einer etwaigen Stichwahl

Der Rat der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung am 23.12.2021 beschlossen, die Neuwahl des Bürgermeisters der Stadt Lohne am Sonntag, dem 06.03.2022 durchzuführen. Die Wahl findet von 8:00 bis 18:00 Uhr statt.

Sofern eine Stichwahl durchzuführen ist, findet diese am Sonntag, dem 20.03.2022, ebenfalls von 8:00 bis 18:00 Uhr statt.

  1. Einreichung von Wahlvorschlägen

Hiermit fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.

Dazu ist Folgendes zu beachten:

  1. Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin / einen Bewerber enthalten.
  2. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 170 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung vorliegen. Der Wahlvorschlag einer Einzelperson muss außerdem von dieser unterzeichnet sein. Bei folgenden Parteien und Wählergruppen tritt an Stelle dieser Unterschriften die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans oder von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe bzw. die Unterschrift des Wahlbewerbers:
  • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • Unabhängige Bürgergemeinschaft Lohne - Wählerinitiative (UBG)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  • Wahlbündnis BI ProWald Lohhne (ProWald für Natur- und Klimaschutz)
  • Alternative für Deutschland (AfD) Niedersachsen (AfD Niedersachsen)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • DIE LINKE.Niedersachsen (DIE LINKE.)

Andere Parteien können Wahlvorschläge nur einreichen, wenn sie spätestens bis zum 18.01.2022 der Landeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss oder die Landeswahlleiterin ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.

  1. Bei der Aufstellung der Wahlvorschläge sind die Vorschriften des Nds. Kommunalwahlgesetzes und der Nds. Kommunalwahlordnung zu beachten, vor allem die Bestimmungen der §§ 21 ff i. V. m. §§ 45 a ff des Nds. Kommunalwahlgesetzes sowie §§ 32 ff der Nds. Kommunalwahlordnung.
  2. Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 31.01.2022, 18.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Lohne, Zimmer 232, schriftlich abzugeben. Sie müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppen oder der Direktkandidatin bzw. dem Direktkandidaten unterzeichnet sein.

gez.
Gert Kühling

 

Ansprechpartnerin

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